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Zeitlimit für Neugeborenen-Hörscreening gestrichen

Die von den zeitlichen Vorgaben der Kinder-Richtlinie abweichenden Beschränkungen im EBM für die Durchführung einer Kontrolle der automatisierten Hirnstammaudiometrie (AABR) nach GOP 01706 (249 Punkte/ 39,30 Euro) im obligaten Leistungsinhalt sowie die erste Anmerkung zur GOP 01706 sind zum 1. Januar 2022 gestrichen worden. 

Diese hatten zu Problemen in der Abrechnung geführt, wenn die Kontroll-AABR erst im Rahmen der U4 oder U5 veranlasst oder durchgeführt, beziehungsweise das Ergebnis dokumentiert wurde. Die GOP 01706 dient der Kontrolle der automatisierten Hirnstammaudiometrie (AABR) nach auffälliger Erstuntersuchung, die mit der GOP 01705 abgebildet wird.

Der Arzt, der bei einem Neugeborenen oder Säugling die Früherkennungsuntersuchungen U3, U4 und U5 durchführt, hat sich nach der Kinder-Richtlinie des G-BA zu vergewissern, dass das Neugeborenen-Hörscreening dokumentiert wurde. Ist dies nicht der Fall, so hat er die Untersuchung zu veranlassen sowie deren Durchführung und das Ergebnis zu dokumentieren.

 

#Abrechnung / Honorar

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