Icon für Meldungen, Rubrik "Coronavirus"

Zertifikate für Auffrischimpfungen: Ausstellen über Praxissoftware demnächst möglich

Impfzertifikate für Auffrischimpfungen können Ärzte demnächst direkt aus dem Praxisverwaltungssystem heraus ausstellen. Die Softwarehersteller werden dazu kostenfrei ein entsprechendes Update bereitstellen.

Alternativ kann der Impfzertifikatsservice des Robert Koch-Instituts (RKI) genutzt werden. Die Eingabe der Daten wie Name der Person, Geburtsdatum, Impfstoff, Impfdosis und Impfdatum erfolgt hier manuell, bevor der QR-Code erstellt werden kann. 

Impfzertifikatservice

Die Erstellung des Zertifikats via PVS-Modul wird mit zwei Euro vergütet. Wer den RKI-Impfzertifikatsservice nutzt und die Daten händisch eingibt, erhält wegen des höheren Aufwands sechs Euro.

Eine Vergütung in Höhe von zwei beziehungsweise sechs Euro wird auch für nachträglich ausgestellte Impfzertifikate und bei Abhandenkommen einer bereits erstellten Ausfertigung gezahlt, wenn die Person in der Praxis geimpft wurde.

Arztpraxen können Impfzertifikate auch für Personen ausstellen, die sie nicht selbst geimpft haben. Dafür erhalten sie generell sechs Euro.

Ausstellen eines Impfzertifikats

  • manuell ohne PVS-Unterstützung, GOP 88350, 6 Euro
  • automatisiert mithilfe des PVS, GOP 88351, 2 Euro
  • für Personen, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden, GOP 88352, 6 Euro
  • Nachtragung einer COVID-19- Schutzimpfung in den Impfausweis für Personen, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden, GOP 88355, 2 Euro
#Abrechnung / Honorar,  #Impfung