Anpassung der GOP 01724
Für die Früherkennung der Zielerkrankung Adrenogenitales Syndrom hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Abklärungsdiagnostik in die Kinder-Richtlinie aufgenommen und die Verantwortlichkeiten im Neugeborenen-Screening wurden geändert. Dabei wurden den Zentren für Neugeborenen-Screening zusätzliche umfassende Informations- und Nachverfolgungspflichten übertragen. So erfolgt die Befundübermittlung jetzt direkt an die Eltern durch die Zentren für Neugeborenen-Screening.
In der bestehenden GOP 01724 (Diagnostik Erweitertes Neugeborenen-Screening) werden die in der Kinder-Richtlinie geänderten Verantwortlichkeiten als sogenanntes Trackingverfahren sowie die Abklärungsdiagnostik für das Adrenogenitale Syndrom ergänzt.
Die Bewertung der GOP 01724 wird entsprechend angepasst und von 297 Punkte (37,35 Euro) auf 322 Punkte (41,97 Euro) erhöht.
Neue EBM-Leistung für Laborärzte
Über auffällige Befunde mit hochgradigem Krankheitsverdacht auf eine der Zielerkrankungen beim erweiterten Neugeborenen-Screening oder einen positiven Screening-Befund gemäß Kinder-Richtlinie, müssen die Screening-Labore die Eltern seit 1. Januar 2025 innerhalb von 72 Stunden telefonisch informieren und die Überleitung des Neugeborenen in eine spezialisierte Einrichtung organisatorisch begleiten.
Dafür wird eine neue GOP 01728 als Zuschlag zu den GOP 01724 bis 01727 (Laboruntersuchungen gemäß Abschnitt C Kapitel I und II der Kinder-Richtlinie) in den EBM aufgenommen. Die GOP 01728 kann im Krankheitsfall höchstens viermal abgerechnet werden und ist je vollendete zehn Minuten mit 21,64 Euro (166 Punkte) bewertet.
Kostenpauschale für Proben-Versand per Einschreiben
Seit 1. Januar 2025 muss der verantwortliche Arzt die Blutprobe des Kindes innerhalb von 24 Stunden nach der Entnahme an das Screening-Labor schicken.
Da hierfür ein Standardversand nicht ausreicht, wurde hierzu die neue Kostenpauschale 40102 (2,65 Euro) in den EBM aufgenommen. Sie erstattet dem veranlassenden Arzt ab Januar die Kosten für ein Einschreiben mit der Deutschen Post.
Die Vergütung der bestehenden GOP 01724 und der neuen GOP 01728 sowie der neuen Kostenpauschale 40102 erfolgt im Rahmen der Prävention extrabudgetär und somit zu vollen Preisen.