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Zuschläge bei Nierenersatztherapie werden verlängert und abgesenkt

Die Zuschläge GOP 04563 und GOP 13603 für die kontinuierliche Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten können bis zum 30. September 2022 weiter abgerechnet werden. Die Bewertung wurde angepasst.

Die Zuschläge GOP 04563 und GOP 13603 für die kontinuierliche Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten können bis zum 30. September 2022 weiter abgerechnet werden. Die Bewertung wurde angepasst.

Der Bewertungsausschuss (BA) hat beschlossen, die Gebührenordnungsposition (GOP) 04567 und GOP 13603 bis zum 30. September 2022 zu verlängern und deren Bewertung von aktuell 120 Punkten (13,35 Euro) auf 90 Punkte (10,01 Euro) abzusenken.

Die Zuschläge 04567 und 13603, die im Zusammenhang mit der GOP 04562 beziehungsweise der GOP 13602 für die kontinuierliche Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten stehen, wurden zunächst befristet bis zum 30. September 2021 in den EBM aufgenommen.

Spätestens zum 30. Juni 2022 wird der BA erneut prüfen, ob eine Verlängerung beziehungsweise Anpassung der Regelungen erforderlich ist.

#Abrechnung / Honorar

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