Unverändert bleibt hingegen die Bewertung der GOP 01965 für Meldungen bei Brustimplantaten. Hintergrund ist, dass das Implantateregister Deutschland seine Meldeanwendung in diesem Bereich weiterhin bis zum 31. Dezember 2026 kostenfrei zur Verfügung stellt.
GOP 01966: Bewertung steigt zum 1. Januar 2026
Die GOP 01966 ist ein Zuschlag zu implantatbezogenen Eingriffen an Hüft- und Kniegelenken (Abschnitt 31.2.4 oder 36.2.4 des EBM). Vergütet wird mit ihr die Erfassung, Speicherung und Übermittlung von Daten bei Endoprothesen an Hüft- und Kniegelenken an die Register- und Vertrauensstelle sowie die Patienteninformation. Die Bewertung ist zum 1. Januar 2026 von 78 Punkte (9,94 Euro) auf 127 Punkte (16,18 Euro) gestiegen.
Die Anpassung berücksichtigt den finanziellen Aufwand für die Praxissoftware und den personellen Aufwand im Zusammenhang mit der softwaregestützten Datenübermittlung. Ab der 7. Leistung im Quartal beträgt die Bewertung der GOP 01966 nur noch 47 Punkte, da nach Kenntnis des BA ab dieser Grenze keine zusätzlichen Softwarekosten entstehen. Bis einschließlich der 6. Leistung im Quartal sind damit insgesamt rund 60 Euro je Quartal für die Softwarekosten vergütet.