Mit Inkrafttreten des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes zum 1. Januar 2023 entfällt die TSVG-Neupatientenregelung und damit auch die extrabudgetäre Vergütung dieser Fälle. Ab 1/23 sind diese Fälle somit RLV-relevant und werden aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet.
Weitere Details in der Meldung vom 14. November 2022: Zuweisung des Regelleistungsvolumens (RLV) 1/23 verzögert sich