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Zuweisung des Regelleistungsvolumens 1/23 verzögert sich

Die Zuweisung des Regelleistungsvolumens (RLV) 1/23 verzögert sich und die RLV-Bescheide werden deshalb voraussichtlich erst Anfang Februar 2023 versendet. Grund dafür sind Neuberechnungen infolge des Wegfalls der Neupatientenregelung.

Mit Inkrafttreten des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes zum 1. Januar 2023 entfällt die TSVG-Neupatientenregelung und damit auch die extrabudgetäre Vergütung dieser Fälle. Ab 1/23 sind diese Fälle somit RLV-relevant und werden aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet.

Weitere Details in der Meldung vom 14. November 2022: Zuweisung des Regelleistungsvolumens (RLV) 1/23 verzögert sich

 

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