Patienten können sich eine unabhängige zweite Meinung einholen, wenn ihnen einer von drei möglichen Eingriffen (chirurgische Entfernung der Prostata (Prostatektomie), perkutane Strahlentherapie oder interstitielle Brachytherapie) zur Behandlung eines lokal begrenzten Prostatakarzinoms ohne Metastasen empfohlen wurde.
Zur Zweitmeinung sind Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtungen Urologie oder Strahlentherapie nach Genehmigungserhalt berechtigt.
Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am ersten Tag des zweiten darauffolgenden Quartals in Kraft: voraussichtlich am 1. April 2025. Wir werden Sie auf den laufenden halten.