Übersicht Psychotherapie-Richtlinie
09.03.2017 & 16.03.2017 |
Zwei neue Formulare für die Sprechstunde
Auf dem Formular ist der Termin der Sprechstunde anzugeben. Ab 1. April 2018 gilt dies als Nachweis, dass ein Erstgespräch erfolgt ist und eine weiterführende Therapie beginnen kann.
Formulare, die Therapeuten vorhalten müssen, sind in der Übersicht gefettet. Für die mit „B“ gekennzeichneten Formulare ist eine Blankoformularbedruckung möglich. Alle Formulare sind ab April in der Praxissoftware hinterlegt bzw. können bei der KV Bremen abgeholt werden.
PTV 1 (B) |
Antrag des Versicherten auf Psychotherapie |
PTV 2 (B) |
Angaben des Therapeuten zum Antrag des Versicherten 3-fache Ausfertigung (Krankenkasse/Gutachter/Therapeut) |
PTV 3 | Leitfaden für den Therapeuten zur Erstellung des Berichts an den Gutachter |
PTV 4 |
Auftrag der Krankenkasse zur Begutachtung Ausstellung nur durch die Krankenkasse |
PTV 5 |
Stellungnahme des Gutachters (in der Regel vorausgefüllt von der Krankenkasse) 3-fache Ausfertigung (Therapeut/Gutachter/Krankenkasse) |
PTV 6 PTV 7 |
unbesetzt (bisher: Mitteilung über die Leistungspflicht) |
PTV 8 |
Briefumschlag zur Weiterleitung der Unterlagen an den Gutachter Versand des Berichts gemäß PTV 3 durch den Therapeuten |
PTV 9 | unbesetzt (bisher: Mitteilung über die nicht gegebene Leistungspflicht) |
PTV 10 | Allgemeine Patienteninformation (während der Psychotherapeutischen Sprechstunde) |
PTV 11 (B) |
Individuelle Patienteninformation (am Ende der Psychotherapeutischen Sprechstunde) 2-fache Ausfertigung (Versicherter/Therapeut) |
PTV 12 (B) |
Anzeige der Akutbehandlung oder der Beendigung einer Psychotherapie 3-fache Ausfertigung bei Akutbehandlung (Krankasse/Versicherter/Therapeut oder 2-fache Ausfertigung bei Beendigungsanzeige (Krankenkasse/Therapeut) |