Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) endet zum 31. März 2023. Telefon-AU dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgestellt werden.
Zum 1. April tritt die Handelskrankenkasse hkk zwei Selektivverträgen der KV Bremen bei: dem Vertrag Begleiterkrankungen der Hypertonie und dem Vertrag Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus. Praxen können sich ab sofort einschreiben und Versicherte der hkk auf das Programm ansprechen.
Die Verordnung medizinischer Rehabilitation nach GOP 01611 (315 Punkte / 36,20 Euro) wird weiterhin bis zum 31. Dezember 2023 extrabudgetär vergütet. Bislang war diese Regelung bis zum 31. März 2023 befristet.
Die Muster OEGD und Muster 10C zur Beauftragung von PCR-Tests dürfen seit dem 1. März nicht mehr verwendet werden. Noch vorrätige Exemplare können vernichtet werden.
Die KV Bremen richtet einen „flexiblen Fonds für progressive Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung (FlexFonds)“ ein. Dies hat die Vertreterversammlung auf ihrer Sitzung am 21. März einstimmig beschlossen. Der Fonds wird zunächst mit rund 1,4 Millionen Euro aus dem Haushaltsüberschuss 2021 gespeist.