Die energie-BKK hat ihre Teilnahme am Bremer HzV-Vertrag, ADOQ-Vertrag und HzV-Kinder-Modul zum 31.12.2024 gekündigt. Die jeweiligen Leistungen können nach dem 21.02.2025 nicht mehr abgerechnet werden. Gleichzeitig endet mit Ablauf des aktuellen Quartals auch die Teilnahme von weiteren Krankenkassen am ADOQ-Vertrag und HzV-Kinder-Modul.
Unter dem Schlagwort #Praxenland intensivieren die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die regionalen KVen ihre Kampagne, die auf die schlechten Rahmenbedingungen aufmerksam macht. Die Kampagne startet im Februar mit TV-Spots in reichweitenstarken Kanälen privater Fernsehsender, mit Bannern in digitalen Medien sowie mit Anzeigen in politischen Newslettern und Leitmedien.
Ärzte können bei wirtschaftlicher Erbringung und Veranlassung von Laborleistungen einen Wirtschaftlichkeitsbonus erhalten. Der Wirtschaftlichkeitsbonus stellt damit lediglich einen Anreiz dar.
Die KV Bremen hat zum 1. Januar 2025 einen Vertrag mit der AOK Bremen/Bremerhaven und der Handelskrankenkasse zur besonderen Versorgung von Versicherten mit psychischen Erkrankungen angepasst. Die Vereinbarung sieht insbesondere eine höhere Vergütung für Psychotherapiestunden vor und erleichtert, diese auch als Videosprechstunde durchzuführen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor Sicherheitslücken bei den Patientenmonitore CMS8000 sowie Epismed MN-120 des chinesischen Herstellers Contec. Möglicherweise sind auch ambulante Einrichtungen betroffen.
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