Zum 1. Oktober 2024 wurden zwei weitere Indikationen aus dem Bereich der interstitiellen Lungenkrankheiten in die Liste der Langfristfälle aufgenommen. Auch beim besonderen Verordnungsbedarf gibt es eine Neuaufnahme aus dem Bereich entzündliche Myopathien.
Zum 01.01.2023 wurden die Inhalte zu diabetologischen Schwerpunktpraxen aus dem Strukturvertrag Diabetes mellitus in das DMP überführt. Die bis dahin gültige Anlage 2 „Dokumentationsbogen zur Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus durch diabetologische Schwerpunktpraxen" wurde ersatzlos gestrichen, daher entfällt die Dokumentation gemäß Anlage 2.
Die Empfehlung zur extrabudgetären Vergütung der Verordnung von medizinischer Rehabilitation nach GOP 01611 (315 Punkte / 37,59 Euro) wird nicht verlängert.
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Laut §95 d SGB V muss alle fünf Jahre gegenüber der zuständigen KV nachgewiesen werden, dass die Fortbildungspflicht im zurückliegenden Zeitraum erfüllt wurde. Dazu müssen je Fünfjahreszeitraum mindestens 250 Punkte gesammelt und durch ein Fortbildungszertifikat nachgewiesen werden.
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