Mit dem neuen Selektivvertrag „mp MRT der Prostata“ wurde zum 1. Januar ein qualitativ hochwertiges, modernes Diagnostikverfahren eingeführt. Teilnehmen können Radiologen – zuweisende Fachärzte werden mit 10 Euro vergütet.
Zum 1. Januar 2026 wurde die GOP 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie als Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 und 86512 in die Onkologie Vereinbarung aufgenommen.
Die Gerinnungskontrolle bei Patienten mit blutverdünnenden Medikamenten wurde jetzt ins Leistungsverzeichnis der häuslichen Krankenpflege (HKP) aufgenommen. Ärzte können die Kontrolle verordnen, damit die Blutverdünnung mit einem Vitamin-K-Antagonisten im häuslichen Umfeld sicher eingestellt wird. Daneben wurden im Detail auch weitere Änderungen der HKP-Richtlinie vorgenommen (www.g-ba.de).