Die Strahlentherapie ist von den allgemeinen Krankenhausleistungen ausgenommen, sofern ihre Durchführung durch Dritte medizinisch notwendig ist. Eine entsprechende Änderung ist mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten.
Die Impfvereinbarung für 2025 sieht eine Erhöhung und Vereinheitlichung der Impfhonorare auf 10 Euro (Ein- und Zweifachimpfungen) bzw. 13 Euro (Drei- und Vierfachfachimpfungen) vor. Die RSV-Impfung ist nun Bestandteil der neuen Impfvereinbarung. Für die Meningokokken B-Impfung sind 13 Euro pro Dosis vorgesehen.
12,0 von 14,23 Förderstellen sind vergeben: Gemeinsam mit den Krankenkassen hat die KV Bremen daher eine Stellenbegrenzung beschlossen. Vorrangig geförderte Facharztgruppen können weiterhin Anträge stellen, während nachrangige Fachgruppen mit 2,0 bewilligten Stellen von der Förderung ausgeschlossen sind.
Die KV Bremen erreichen regelmäßig Anfragen zu Ein- und Überweisungen in Krankenhäuser. Wann wird was ausgestellt, welche Leistungen sind bei einer Überweisung abgedeckt und was gilt bei Ermächtigungen? Hier bekommen Sie einen Überblick mit praktischen Fallbeispielen.
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