Wegen eines technischen Fehlers sind eine derzeit noch nicht absehbare Anzahl von Honorarbescheiden für das Quartal 3/2022 fehlerhaft. Die KV Bremen hebt deshalb alle Bescheide für das Quartal 3/2022 auf. Im März erhalten alle Praxen korrigierte Honorarbescheide.
Im Land Bremen gelten ab sofort keine Basisschutzmaßnahmen über die Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes hinaus. Damit ist die Isolationspflicht aufgehoben.
Trotz einiger Lockerungen gilt für Besucher und Patienten in Arztpraxen und in psychotherapeutischen Praxen nach wie vor eine Tragepflicht von FFP2-Masken. Für Beschäftigte gibt es keine generelle Verpflichtung.
Die AG Infektionsschutz der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden weist Praxen mit einem aktuellen Informationsschreiben zur Masern- und Rötelndiagnostik auf die Bedeutung der Labordiagnostik hin.