Für Kinder und Jugendliche mit schweren psychischen Erkrankungen gibt es ein neues Versorgungsprogramm: die ambulante Komplexversorgung. Dieses Versorgungsprogramm startete am 1. April.2025. Mehrere neue Leistungen wurden in den EBM aufgenommen.
Ärzte dürfen Hilfsmittel ab sofort auch per Videosprechstunde und nach Telefonkontakt verordnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu ist kürzlich ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft getreten. Auch die Hilfsmittelversorgung von Versicherten mit komplexen Behinderungen soll durch den Beschluss verbessert werden.
Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen dürfen künftig auch als Videosprechstunde durchgeführt werden. Außerdem wird eine laufende Psychotherapie im Falle eines Wechsels der Krankenkasse von der neuen Kasse nicht erneut fachlich-inhaltlich überprüft.
Die Rabattverträge betreffen Fertigarzneimittel, die zur Herstellung parenteraler Zubereitungen bestimmt sind, welche im Rahmen der unmittelbaren ärztlichen Anwendung in der onkologischen Therapie zum Einsatz kommen und über öffentliche Apotheken abgegeben sowie abgerechnet werden. Die Regelung gilt u.a. für Apotheken mit Sitz in Bremen und Niedersachen.
Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung werden ab dem 1. Oktober in voller Höhe vergütet. Nach Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes Mitte Februar hat der Erweiterte Bewertungsausschuss nun das Verfahren der Entbudgetierung beschlossen.
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