COVID-19-Impfstoff
Für Auffrischimpfungen mit einem an die Omikronvarianten angepassten COVID-19-Impstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna gibt es ab 1. Oktober eigene Pseudo-GOP.
Palliativmedizin
Der Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt nach GOP 37302 (275 Punkte / 30,98 Euro) kann auch von Fachärzten für Strahlentherapie zur Konsiliarpauschale (GOP 25210, 25211 und 25214 Abschnitt 25.2 EBM) abgerechnet werden.
EBM-Detailänderungen treten zum Oktober in Kraft
Krebs-Medikament
Zur Anwendung des Arzneimittels Tepmetko beim Lungenkarzinom sowie des Wirkstoffes Ironetecan zur UGT1A1-Genotypisierung bei Darmkrebs werden zum 1. Oktober neue Leistungen in den EBM aufgenommen.
Linearbeschleuniger-Bestrahlung
Die Indikationen G20.- Primäres Parkinson-Syndrom und G50.0 Trigeminusneuralgie in der zweiten Anmerkung zu der GOP 25321 im Abschnitt 25.3.2 EBM bei Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger werden gestrichen.
EBM-Detailänderungen treten zum Oktober in Kraft
Psychische Erkrankungen
Zum 1. Oktober 2022 startet das neue Versorgungsangebot zur Komplexversorgung schwer psychisch kranker Erwachsener. Es werden neun Gebührenordnungspositionen in den neuen Abschnitt 37.5 des EBM aufgenommen.
Soziotherapie
Ab dem 1. Oktober werden Erst- und Folgeverordnungen von Soziotherapie innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet.
Verordnung von Soziotherapie nicht mehr extrabudgetär
Pädiatrische Rheumatologie
Die Zusatzpauschale pädiatrische Rheumatologie nach GOP 04550 (232 Punkte / 26,14 Euro) kann auch bei Säuglingen und Kleinkindern abgerechnet werden.
EBM-Detailänderungen treten zum Oktober in Kraft
Stoßwellentherapie
Die GOP 30440 (247 Punkte / 27,83 Euro) ist nur berechnungsfähig, wenn der Patient nach Kenntnis des Vertragsarztes gemäß der neunten Bestimmung des Abschnitts 30.4 in den letzten zwei Quartalen unter Ausschluss des aktuellen Quartals wegen der Fasciitis plantaris (ICD-10-GM: M72.2) bei einem Arzt bereits behandelt wurde.
EBM-Detailänderungen treten zum Oktober in Kraft