Die sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird ab dem kommenden Jahr erneut höher vergütet. Die Kostenpauschale 88895 steigt analog zum Orientierungswert zum 1. Januar 2026 um 2,8 Prozent.
Die Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) sowie der Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger werden angepasst. Unter anderem wurden Verfahren bürokratieärmer gestaltet. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Zum 1. Januar 2026 entfällt für Ärzte und Psychotherapeuten die zusätzliche Kennzeichnungspflicht, wenn sie Besuchsleistungen abrechnen, die bei erwachsenen Patienten in der Komplexversorgung stattgefunden haben.
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Möglichkeiten für das Ersatzverfahren erweitert. Dieses ist ab dem neuen Jahr auch bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren möglich.