Personen, die berufsbedingt in der Priorisierungsgruppe 3 verortet wurden, werden durch die Impfzentren des Landes geimpft. Danach ergibt sich im Rahmen der Priorisierungsgruppe 3 folgende Aufgabenteilung zwischen den Impfzentren des Landes und den Arztpraxen.
Arztpraxen
- Medizinische Indikationen
- Personen ab 60 Jahren
- Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen
Impfzentren
- Personen ab 60 Jahren
- Berufsbedingte Indikationen