19.01.2021 | Diabetes-Schulungen per Videokonferenz bis 31. März 2021
21.12.2020 | Hinweise für die Abrechnung 4/2020
15.12.2020 | Weitere Sonderregelung für Psychotherapeuten
15.12.2020 | Videosprechstunde unbegrenzt möglich
12.10.2020 | Arbeitsunfähigkeit auch per Video feststellbar
12.10.2020 | Verlängerung der Ausnahmeregelung für Schulungen in den Diabetes-DMP während der Corona-Pandemie
09.10.2020 | Therapeutisches Gespräch bei Substitutionsbehandlung
21.09.2020 | Videosprechstunde und weitere Sonderregelungen verlängert
17.07.2020 | Neue Regeln für Kennzeichnung der Videosprechstunde: siehe nachfolgend
19.06.2020 | Sonderregelungen zur Videosprechstunde verlängert
19.05.2020 | Neue Leistung für die funktionelle Entwicklungstherapie per Video - zeitlich befristet
28.04.2020 | Videosprechstunde: Korrekte Abrechnung der GOP 88220
21.04.2020 | Kennzeichnung einer Probatorischen Sitzung (35150) ab April
30.03.2020 | Schmerztherapeutische Beratung jetzt auch per Video
24.03.2020 | Psychotherapie: Sprechstunde und probatorische Sitzungen jetzt auch per Video
17.03.2020 | Videosprechstunden unbegrenzt möglich
04.03.2020 | Vorgaben zur Videosprechstunde gelockert
Die Videosprechstunde kann von allen Ärzten und Psychotherapeuten sowie ermächtigten Ärzten außer Laborärzten, Pathologen, Radiologen und Nuklearmedizinern durchgeführt werden.
Ab 1. Juli 2020 ändert die KV Bremen die Abrechnungsbedingungen in der Videosprechstunde. Bestimmte Leistungen, die im Rahmen der Videosprechstunde durchgeführt werden können, sind ab dem 3. Quartal 2020 nur berechnungsfähig wenn sie mit einem entsprechenden Suffix gekennzeichnet werden. Folgende Übersichten informieren Sie über GOP zur Videosprechstunde und darüber wie diese Leistungen zu kennzeichnen sind.
GOP | Suffix | Kurzbeschreibung/Anmerkung |
88220 | Ø |
Kennzeichnung der Fälle bei ausschließlichem Kontakt im Rahmen der Videosprechstunde im Quartal.
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In Fällen mit ausschließlichem Videokontakt (GOP 88220) erfolgt ein Abschlag auf die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale. Sobald ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in demselben Behandlungsfall stattfindet, entfällt dieser Abschlag. Denken Sie daher daran, die ggf. beim Erstkontakt in der Videosprechstunde eingetragene Kennzeichnungs-GOP 88220 wieder aus der Abrechnung zu löschen, sobald der Patient im gleichen Quartal noch persönlich in die Praxis kommt. | ||
01442 86 Pkt. |
Ø |
Videofallkonferenz mit Pflegekräften (Anlage 31b BMV-Ä)
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01444 10 Pkt. |
Ø |
Zuschlag Authentifizierung eines unbekannten Patienten (Anlage 4b und 31b BMV-Ä)
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Unbekannter Patient = ein Patient der nicht im laufenden Quartal oder im Vorquartal in der Praxis behandelt wurde | ||
01450 40 Pkt. |
Ø |
„Technikzuschlag“ je Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen der Videosprechstunde
|
01451 92 Pkt. |
Ø |
Anschubförderung Videosprechstunde (Anlage 31b BMV-Ä)
|
Die Videosprechstunde wurde in die Vergütungssystematik der Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen integriert. Fachgruppenspezifischen Versicherten- und Grundpauschalen (außer GOP 03030, 04030, 12220 und 12225) und die Konsiliarpauschale GOP 25214 der Strahlentherapie können jetzt beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde berechnet werden oder wie bisher beim ersten kurativ-ambulanten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt.
Findet im Quartal kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, sondern ausschließlich ein Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen der Videosprechstunde statt, muss die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale mit der GOP 88220 gekennzeichnet werden, da die Anzahl dieser Fälle auf 20 Prozent aller Behandlungsfälle je Vertragsarzt (nicht je Betriebsstätte) und je Quartal begrenzt ist. Wegen der Coronavirus-Krise wird die Begrenzungsregelung von 20% zunächst bis zum 31.03.2021 aufgehoben. Kommt in einem Behandlungsfall ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt zustande, muss die Kennzeichnung 88220 wieder gelöscht werden. Sonst erfolgt ein Abschlag der Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale.
In Behandlungsfällen in denen lediglich eine Videosprechstunde zustande kommt, wird ein prozentualer Abschlag auf die jeweilige Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale und die berechnungsfähigen Zuschläge / Zusatzpauschalen vorgenommen. Der Abschlag entfällt, wenn im selben Behandlungsfall ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erfolgt. Die Höhe des Abschlages wird wie folgt differenziert und wird von der KV Bremen vorgenommen:
Abschlag von 20% | Abschlag von 25% | Abschlag von 30% |
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|
*Die strahlentherapeutischen Konsiliarpauschalen nach GOP 25210 und 25211 sind weiterhin nur im persönlichen Arzt-Patient-Kontakt berechnungsfähig.
Die GOP 01450 (40 Punkte / 4,39 Euro) gilt als Zuschlag zur Versicherten- und Grundpauschale oder den Konsiliarpauschalen nach GOP 25214 und 30700 für die Betreuung eines Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde.
Für die GOP 01450 wird ein Punktzahlvolumen je Arzt gebildet, aus dem alle gemäß der GOP 01450 erbrachten Leistungen im Quartal zu vergüten sind. Der Höchstwert für das Punktzahlvolumen für die GOP 01450 beträgt 1.899 Punkte je abrechnenden Vertragsarzt.
Aufgrund der Coronavirus-Krise kann der Technikzuschlag ohne einen vorherigen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt abgerechnet werden.
Übersicht der Gesprächsleistungen, die im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen dürfen:
Die Videosprechstunde wurde in die Vergütungssystematik der Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen integriert. Fachgruppenspezifischen Versicherten- und Grundpauschalen (außer GOP 03030, 04030, 12220 und 12225) und die Konsiliarpauschale GOP 25214 der Strahlentherapie können jetzt beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde berechnet werden oder wie bisher beim ersten kurativ-ambulanten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt.
GOP | Suffix | Kurzbeschreibung/Anmerkung |
03230 | V | Problemorientiertes ärztliches Gespräch Hausärzte |
04230 | V | Problemorientiertes ärztliches Gespräch Kinderärzte |
04231 | V | Gespräch, Beratung und/oder Erörterung für Schwerpunktpädiater der Abschnitte 4.4 und 4.5 |
04355 | V | Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung |
04430 | V | Neuropädiatrisches Gespräch, Behandlung, Beratung, Erörterung und/oder Abklärung (Einzelbehandlung) |
J | Neuropädiatrisches Gespräch, Behandlung, Beratung, Erörterung und/oder Abklärung (Einzelbehandlung) neben Leistungsabrechnung aus Abschnitt 4.4, 4.5, 13.3 gem. EBM durch Vertragsärzte, die Tätigkeit unter mehreren Schwerpunkten ausüben | |
14220 | V | Kinder- und jugendpsychiatrisches Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung) |
14222 | V | Anleitung Bezugs- oder Kontaktperson |
16220 | V | Neurologisches Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung) |
21216 | V | Fremdanamnese und/oder Anleitung bzw. Betreuung von Bezugspersonen |
21220 | V | Psychiatrisches Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung) |
22220 | V | Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung) |
22221 | V | Psychosomatisches Gespräch, Behandlung, Beratung, Erörterung und/oder Abklärung (Einzelbehandlung) |
23220 | V | Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung) |
30708 | V | Beratung, Erörterung und/oder Abklärung Schmerztherapie |
Für die Videofallkonferenz zwischen der Pflegekraft eines chronisch pflegebedürftigen Patienten und des Arztes wurde die GOP 01442 (64 Punkte / 6,93 Euro) in den EBM neu aufgenommen. Die GOP 01442 ist maximal dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Die Fallkonferenzen und Fallbesprechungen gemäß den GOP 30210, 30706, 30948, 37120, 37320 und 37400 sind auch als Videofallkonferenz durchführbar. Nur der Arzt/Psychotherapeut, der die Videofallkonferenz initiiert, darf den Technikzuschlag (GOP 01450) abrechnen.
GOP | Suffix | Kurzbeschreibung/Anmerkung |
01442 | Ø |
Videofallkonferenz mit Pflegekräften (Anlage 31b BMV-Ä)
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30210 | Ø | Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz zur Indikationsüberprüfung eines Patienten mit diabetischem Fußsyndrom |
30706 | Ø | Teilnahme an einer schmerztherapeutischen Fallkonferenz |
30948 | Ø | Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz |
37120 | Ø | Fallkonferenz Pflegeheim (Anlage 27 BMV-Ä) |
37320 | Ø | Fallkonferenz Palliativversorgung (Anlage 30 BMV-Ä) |
37400 | Ø | Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase |
Übersicht der Therapien, die im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen dürfen:
Einzelpsychotherapien
GOP | Suffix | Kurzbeschreibung/Anmerkung |
35401 | V |
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Kurzzeittherapie 1, Einzelbehandlung) |
35401B | W |
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Kurzzeittherapie 1, Einzelbehandlung) unter Einbeziehung einer Bezugsperson |
35402 35402L |
V | Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Kurzzeittherapie 2, Einzelbehandlung) |
35402B 35402S |
W | Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Kurzzeittherapie 2, Einzelbehandlung) unter Einbeziehung einer Bezugsperson |
35405 | V | Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) |
35405B | W | Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) unter Einbeziehung einer Bezugsperson |
35405R | Y | Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) als Rezidivprophylaxe |
35405U | Z | Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) unter Einbeziehung einer Bezugsperson , als Rezidivprophylaxe |
35411 | V | Analytische Psychotherapie (Kurzzeittherapie 1, Einzelbehandlung) |
35411B | W | Analytische Psychotherapie (Kurzzeittherapie 1, Einzelbehandlung) unter Einbeziehung einer Bezugsperson |
35412 35412L |
V | Analytische Psychotherapie (Kurzzeittherapie 2, Einzelbehandlung) |
35412B 35412S |
W | Analytische Psychotherapie (Kurzzeittherapie 2, Einzelbehandlung) unter Einbeziehung einer Bezugsperson |
35415 | V | Analytische Psychotherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) |
35415B | W | Analytische Psychotherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) unter Einbeziehung einer Bezugsperson |
35415R | Y | Analytische Psychotherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) als Rezidivprophylaxe |
35415U | Z | Analytische Psychotherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) unter Einbeziehung einer Bezugsperson, als Rezidivprophylaxe |
35421 | V | Verhaltenstherapie (Kurzzeittherapie 1, Einzelbehandlung) |
35421B | W | Verhaltenstherapie (Kurzzeittherapie 1, Einzelbehandlung) unter Einbeziehung einer Bezugsperson |
35422 35422L |
V | Verhaltenstherapie (Kurzzeittherapie 2, Einzelbehandlung) |
35422B 35422S |
W | Verhaltenstherapie (Kurzzeittherapie 2, Einzelbehandlung) unter Einbeziehung einer Bezugsperson |
35425 | V | Verhaltenstherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) |
35425B | W | Verhaltenstherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) unter Einbeziehung einer Bezugsperson |
35425R | Y | Verhaltenstherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) als Rezidivprophylaxe |
35425U | Z | Verhaltenstherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) unter Einbeziehung einer Bezugsperson, als Rezidivprophylaxe |
35431 | V | Systemische Therapie (Kurzzeittherapie 1, Einzelbehandlung) |
35431B | W | Systemische Therapie (Kurzzeittherapie 1, Einzelbehandlung) unter Einbeziehung einer Bezugsperson |
35432 | V | Systemische Therapie (Kurzzeittherapie 2, Einzelbehandlung) |
35432B | W | Systemische Therapie (Kurzzeittherapie 2, Einzelbehandlung) unter Einbeziehung einer Bezugsperson |
35435 | V | Systemische Therapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) |
35435B | W | Systemische Therapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) unter Einbeziehung einer Bezugsperson |
35435R | Y | Systemische Therapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) als Rezidivprophylaxe |
35435U | Z | Systemische Therapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) unter Einbeziehung einer Bezugsperson, als Rezidivprophylaxe |
GOP | Suffix | Kurzbeschreibung/Anmerkung |
35110 | V | Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen |
35111 | V | Übende Interventionen als Einzelbehandlung |
35112 | V | Übende Interventionen als Gruppenbehandlung bei Erwachsenen |
35113 | V | Übende Interventionen als Gruppenbehandlung bei Kindern und Jugendlichen |
35141 | V | Vertiefte Exploration |
35142 | V | Zuschlag Erhebung neurologischer und psychiatrischer Befunde |
35150 | U | Probatorische Sitzung |
35150B | W | Probatorische Sitzung unter Einbeziehung einer Bezugsperson |
35151 | V | Psychotherapeutische Sprechstunde |
35151B | W | Psychotherapeutische Sprechstunde unter Einbeziehung einer Bezugsperson |
35600 | V | Standardisierte Testverfahren |
35601 | V | Psychometrische Testverfahren nur bei Erwachsenen |
Um die psychotherapeutische Versorgung während der Coronavirus-Krise zu erleichtern, haben die KBV und der GKV-Spitzenverband einige Sonderregelungen zunächst bis 31.03.2021 beschlossen. Die Durchführung von Psychotherapeutischen Sprechstunden nach GOP 35151 und probatorischen Sitzungen nach GOP 35150 (auch neuropsychologische Therapie nach GOP 30931) sind auch im Rahmen der Videosprechstunde ermöglicht, ohne dass vorher ein persönlicher Kontakt zwischen Patient und Psychotherapeut stattgefunden hat. Wird eine probatorische Sitzung nach GOP 35150 im Rahmen der Videosprechstunde durchgeführt, muss diese ab dem 1. April 2020 mit dem Buchstaben "U" bzw. "W" gekennzeichnet werden.
Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, Patienten den Weg in die Praxis nicht zuzumuten, wenn dadurch andere Gefahren vermieden werden können. Es ist daher nun erlaubt, diagnostische Einschätzungen und eine Einleitung von Psychotherapie auch per Video vorzunehmen. Eine Psychotherapie kann somit auch ohne persönlichen Kontakt zwischen Patient und Therapeut beginnen. Dies sollte besonderen Einzelfällen vorbehalten bleiben.
Zudem müssen die Vorgaben der Landeskammer zur Berufsordnung in Bezug auf die Gestaltung der Erstkontakte beachtet werden.
Genehmigte Leistungen einer Gruppenpsychotherapie können übergangsweise in Einzelpsychotherapie umgewandelt werden, ohne dass hierfür eine gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse oder Begutachtung erfolgen muss. Die Umwandlung erfolgt über die „Therapieeinheit“ und muss lediglich formlos der Krankenkasse mitgeteilt werden (kein Formular notwendig).
Für je eine Therapieeinheit genehmigte Gruppentherapie (entspricht einer Sitzung mit 100 Minuten) kann bei Bedarf maximal je Patient der Gruppe eine Einzeltherapie (entspricht einer Sitzung mit 50 Minuten) durchgeführt und abgerechnet werden. Durch die Umwandlung von Gruppen- in Einzelsitzungen können im unmittelbaren persönlichen Kontakt Infektionsrisiken minimiert werden, wenn dies erforderlich ist. Ein weiterer Vorteil: Einzelsitzungen können auch in einer Videosprechstunde durchgeführt werden.
Bei psychotherapeutischen Leistungen aus dem Kapitel 35 und des Abschnitts 30.11 ist die Videosprechstunde auch ohne vorherigen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung möglich.
Die GOP 35110, 35111, 35112, 35113, 35141, 35142, 35600, 35601 sind im Rahmen der Videosprechstunde auch ohne vorherigen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung berechnungsfähig. In der Regel ist der persönliche Kontakt erforderlich.
GOP | Suffix | Kurzbeschreibung/Anmerkung |
30931 | V | Probatorische Sitzung |
30932 | V | Neuropsychologische Therapie (Einzelbehandlung) |
GOP | Suffix | Kurzbeschreibung/Anmerkung |
01102 | Ø | Inanspruchnahme an Samstagen |
03008 | Ø | Zuschlag Terminvermittlung Facharzt |
04008 | Ø | Zuschlag Terminvermittlung Facharzt |
13700 | Ø | Zusatzpauschale internistische Rheumatologie |
37105 | Ø | Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä |
40110 | Ø | Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport eines Briefes und/oder von schriftlichen Unterlagen |
40111 | Ø | Kostenpauschale für die Übermittlung eines Telefaxes |
88122 | Ø | Übersendung einer AU-Bescheinigung bzw. Verordnung/Überweisung an den Patienten (Sonderregelung Corona) |
PFG | Ø |
Zuschläge für die fachärztliche Grundversorgung
|
03040 | Ø |
Zusatzpauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags
|
04040 | Ø |
Zusatzpauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags
|
03060 | Ø |
Zuschlag für die Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten
|
03061 | Ø |
Zuschlag für die Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten
|
06225 | Ø | Zuschlag für die Behandlung durch konservativ tätige Augenärzte |
TSS-Zuschläge | A,B,C,D | Die Zuschläge je Fachgruppe für einen TSS-Vermittlungsfall müssen wie gehabt von Ärzten und Psychotherapeuten mit den Buchstaben A, B, C oder D gekennzeichnet werden, je nach Wartezeit, die zwischen dem Anruf des Versicherten bei der TSS und dem Behandlungstermin liegen. |
J Gespräch durch Vertragsärzte, die Tätigkeit unter mehreren SP ausüben per Video
U Therapie per Video nur bei GOP 35150
V Therapeutisches Gespräch per Video, Therapie per Video, Testverfahren per Video
W Therapie per Video mit Bezugsperson oder therapeutisches Gespräch des Abschnitts 1.8
Y Therapie per Video bei Rezidivprophylaxe
Z Therapie per Video mit Bezugsperson bei Rezidivprophylaxe
Kennzeichnung mit Ø = kein Suffix notwendig
Bei der Regelung zu den Arzt-Patienten-Kontakten der Chronikerpauschale im Zeitraum der letzten vier Quartale, kann nun einer der zwei persönlichen Arzt-Patienten-Kontakte auch im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen. Für die GOP 03220/04220 und GOP 03221/04221 muss in mindestens zwei Quartalen ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden haben, wobei davon ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt auch als Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen kann.
Es gibt eine neue GOP 01444 (10 Punkte/1,08 Euro) zur Authentifizierung im Rahmen der Videosprechstunde für einen in der Praxis unbekannten Patienten, da die erforderlichen Stammdaten nicht über die elektronische Gesundheitskarte automatisiert erfasst werden können. Mit einem unbekannten Patient ist hier ein Patient gemeint, der im aktuellen Quartal oder im Vorquartal in der Praxis nicht behandelt wurde. Die GOP 01444 ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Die Details werden in einer neuen Anlage 4b zum BMV-Ä ausgestaltet, die zum 01.10.2019 in Kraft getreten ist.
Die GOP 01444 wird extrabudgetär vergütet und ist für zwei Jahre befristet in den EBM aufgenommen. Anschließend sollen neue technische Verfahren den Zusatzaufwand zur Authentifizierung in der Praxis obsolet machen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.04.2020 nur noch zertifizierte Anbieter für die Videosprechstunde zu verwenden sind und der KVHB angezeigt werden müssen.
Für die Anzeige einer Videosprechstunde reichen Sie bitte folgendes bei uns ein: „Hiermit erkläre ich, dass ich für die Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde einen zertifizierten Videodienstanbieter gem. Anlage 31b zum BMV-Ä nutze.“ Datum, Unterschrift
Zertifizierte Videodienstanbieter finden Sie hier: https://www.kbv.de/media/sp/Liste_zertifizierte-Videodienstanbieter.pdf
Die technischen Anforderungen für die Praxis und den Videodienst wurden in der Anlage 31b des Bundesmantelvertrages-Ärzte vereinbart:
www.kbv.de/media/sp/Anlage_31b_Videosprechstunde.pdf
Zur Förderung der Videosprechstunde wurde eine neue GOP 01451 - Anschubförderung für Videosprechstunden - in den EBM aufgenommen, die auf zwei Jahre befristet ist. Die Bewertung beträgt 92 Punkte, das sind ca. 10 Euro. Sofern die Praxis mindestens 15 Videosprechstunden im Quartal durchführt wird die GOP 01451 automatisch als Zuschlag von der KV Bremen zugesetzt. Der Höchstwert je Praxis beträgt 4.620 Punkte im Quartal, das sind maximal 500 Euro bei maximal 50 Videosprechstunden.
Allgemeine Übersichten zur Videosprechstunde der KBV
www.kbv.de/html/videosprechstunde.php
www.kbv.de/media/sp/Videosprechstunde__uebersicht_Verguetung.pdf
Änderungen sind vorbehalten! Bitte Aktualisierungen/Ende der Übergangsregelungen auf der Homepage der KV Bremen regelmäßig verfolgen.