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Ambulantes Operieren: EBM und AOP-Katalog wurden zum 1. Juli angepasst

Für bestimmte Prozeduren im Zusammenhang mit Gastrostomie- oder Jejunostomiekathetern wurden zum 1. Juli neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Der AOP-Katalog (Abschnitt 2) wurde hinsichtlich der Kennzeichnung im Abschnitt 2 ebenfalls zum 1. Juli entsprechend angepasst.

Zum Hintergrund

Mit der Erweiterung des Abschnitts 2 des AOP-Katalogs wurden für die Jahre 2023 und 2024 einige den OPS-Kodes zugeordnete GOP mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Die so gekennzeichneten GOP können bei Durchführung der jeweiligen Prozedur befristet auch dann abgerechnet werden, wenn deren obligater Leistungsinhalt die für die Prozedur notwendigen Inhalte nicht oder nicht vollständig enthält. Der BA passt den EBM schrittweise an. Mit dem aktuellen Beschluss sind nun Anpassungen im EBM für einen weiteren Teil der Prozeduren erfolgt. Für die Anpassung des EBM im Zusammenhang mit der Endosonographie von Magen, Ösophagus, Duodenum, Gallenwegen und Pankreas und die Magnetresonanztomographie (MRT)-Untersuchung im Zusammenhang mit einer MRT-gesteuerten perkutane Biopsie eines thorakalen Gelenkes gibt es noch keinen Beschluss, die Beratungen hierzu dauern an.

 

Neue Leistungen im EBM

Für den Wechsel und das Entfernen eines Jejunostomiekatheters entsprechend der OPS-Kodes 8-124.0 und 8-124.1 sowie für das Entfernen eines Gastrostomiekatheters entsprechend dem OPS-Kode 8-123.1 wurden die GOP 04517, 04519 und 04524 in den Abschnitt 4.5.1 EBM sowie die GOP 13413, 13414 und 13416 in den Abschnitt 13.3.3 EBM aufgenommen. Die Finanzierung erfolgt zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Ist für das Entfernen eines Gastrostomiekatheters eine Ösophago-Gastroduodenoskopie erforderlich, kann hierfür die GOP 04511 oder 13400 abgerechnet werden. Deren Vergütung erfolgt bei entsprechender Kennzeichnung extrabudgetär.

Die neuen Leistungen im Überblick:

  • 04517/13413 Wechsel eines Jejunostomiekatheters 1.197 Punkte/152,50 Euro 
  • 04519/13414 Entfernung eines Jejunostomiekatheters 878 Punkte/111,86 Euro
  • 04524/13416 Entfernung eines Gastrostomiekatheters 51 Punkte/6,50 Euro

 

Weitere Anpassungen im EBM 

Für den Wechsel eines Gastrostomiekatheters entsprechend der OPS-Kodes 8-123.00 und 8-123.01 erfolgen Anpassungen in der Legende und im obligaten Leistungsinhalt der bestehenden GOP 04513 im Abschnitt 4.5.1 EBM und der GOP 13412 im Abschnitt 13.3.3 EBM.

Im Abschnitt 2 des AOP-Katalogs gibt es für die perkutan-endoskopische Gastrostomie mit und ohne jejunale Sonde die OPS-Kodes 5-431.22 bis 5-431.29, denen die GOP 13412 zugeordnet ist. Da diese das Einführen einer jejunalen Sonde bisher nicht beinhaltet, erfolgt eine entsprechende Ergänzung im 
fakultativen Leistungsinhalt.

Mit den Anpassungen wird klargestellt, dass sowohl die Neuanlage als auch der Wechsel eines Gastrostomiekatheters einschließlich des Einführens einer jejunalen Sonde durch den Pylorus mit der GOP 13412 abgerechnet werden kann.

Im Abschnitt 4.5.1 EBM gibt es bereits den Zuschlag zu den GOP 04511, 04513 und 04514 nach der GOP 04515, der als obligater Leistungsinhalt das Einführen einer jejunalen Sonde beinhaltet.

 

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