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EBM-Anpassung: Kostenpauschale 40460 ab 1. Oktober auch für Kaltschlingen abrechenbar

Die Sachkosten für Kaltschlingen bei Resektionen im Rahmen von Ösophago-Gastroduodenoskopien, Koloskopien und Rektoskopien können ab dem 1. Oktober über den EBM abgerechnet werden. Hierzu hat der Bewertungsausschuss die Kostenpauschale 40460, die bisher nur für Einmal-Hochfrequenzdiathermieschlingen berechnungsfähig war, angepasst.

Die Kostenpauschale 40460 kann gemäß den Empfehlungen der aktuellen S2k-Leitlinie „Qualitätsanforderungen in der gastrointestinalen Endoskopie“ im Hinblick auf die Verwendung von Heiß- und Kaltschlingen nun sowohl für Einmal-Kaltschlingen als auch für Einmal-Heißschlingen abgerechnet werden. Der Begriff „Heißschlinge“ ersetzt dabei leitliniengerecht die bisherige Bezeichnung „Hochfrequenzdiathermieschlinge“. Da die Kaltschlinge vor allem für die Entfernung von Polypen (gutartige Schleimhautwucherungen) ≤ 5 mm empfohlen wird, wird die Leistungslegende der Kostenpauschale 40460 um die folgenden Gebührenordnungspositionen (GOP) erweitert:

  • GOP 01741: Totale Früherkennungskoloskopie
  • GOP 13421: Zusatzpauschale Koloskopie
  • GOP 13422: Zusatzpauschale (Teil-)Koloskopie

Durch die Ergänzung des fakultativen Leistungsinhalts der GOP 01741 und 13421 wird zudem klargestellt, dass die Entfernung von Polypen mit einer Größe ≤ 5 mm Bestandteil dieser Ziffern ist.

Als weitere Folgeanpassung wird der Begriff „Hochfrequenzdiathermieschlinge“ in der Überschrift des EBM-Abschnitts 40.9 sowie in den Leistungslegenden bzw. den obligaten Leistungsinhalten der GOP 01742, 04515, 04520, 08334, 13260, 13402, 13423 und 30601 durch „Heiß- oder Kaltschlinge“ ersetzt. Zur Vereinheitlichung weicht auch in der GOP 13401 (Zusätzliche Leistung(en) im Zusammenhang mit der GOP 13400) der Begriff „Hochfrequenzelektroschlinge“ der „Heißschlinge“.

 

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