Die derzeit bis zum 31. Dezember 2024 befristete Regelung läuft aus. Die GOP 01611 wird somit zum 1. Januar 2025 wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt.
Die derzeit bis zum 31. Dezember 2024 befristete Regelung läuft aus. Die GOP 01611 wird somit zum 1. Januar 2025 wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt.