Hausärzte können weiterhin die Abgabe von Paxlovid abrechnen

Die Pseudoziffer 88125 kann auch über den 30.09.2022 hinaus von Hausärzten abgerechnet werden. Die Vergütungsregelung zum Aufwand der Abgabe von Paxlovid wurde bis zum 07.04.2023 verlängert.

Die Vergütung beträgt 15 Euro je abgegebener Packung Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir). Das Medikament ist zur Behandlung von symptomatischen, nicht hospitalisierten Patienten mit COVID-19 ohne zusätzlichen Sauerstoffbedarf und erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zugelassen.

 

#Abrechnung / Honorar,  #Arzneimittel & Co