Die KV Bremen und die Krankenkassen haben sich für das Kalenderjahr 2026 auf eine rückwirkende Steigerung der Heilmittel-Richtgrößen für alle Fachgruppen um 4,3 Prozent verständigt. Die vertraute Systematik der altersgestaffelten Richtgrößen wird fortgeführt. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die neuen Richtgrößen für Ihre Fachgruppe.
Die Budget- bzw. Richtgrößenprüfung gilt für die Wirtschaftlichkeit der Kosten der Heilmittelverordnungen (Muster 13).
Die KV Bremen konnte außerdem eine rückwirkende Erhöhung der Richtgrößen für das Vorjahr erreichen (+3,8%). Die höheren Richtgrößen bzw. Budgets für 2025 wurden der Bremer Prüfungsstelle Ärzte/Krankenkassen gemeldet, sodass die Praxen nichts weiter veranlassen müssen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KV Bremen unter Heilmittel