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Katarakt-OPs werden ab 1. Januar über EBM abgerechnet - zuzüglich einer Sachkostenpauschale

Die regionale Förderpauschale für die Katarakt-Operationen (GOP 93110/GOP 93319) ist seit Januar 2026 nicht mehr abrechenbar. In diesem Zuge entfallen die Ziffern (GOP 93112/93312) für Kombinationseingriff Glaukom/Katarakt ebenfalls.

Das haben die Krankenkassen in den Finanzierungsverhandlungen für den Honorarvertrag 2026 durchgesetzt. Die Abrechnung erfolgt ab 1. Januar 2026 gemäß EBM. Zusätzlich kann eine Sachkostenpauschale abgerechnet werden. Die Inhalte dieser regionalen Sachkostenpauschale sind in Anlage 3 des Honorarvertrags wie folgt geregelt:

 

Sachkosten Katarakt-OPs

Die Abrechnung von Katarakt-OPs erfolgt nach dem EBM zzgl. einer Sachkostenpauschale von 190 Euro (GOP 99029). In der Sachkostenpauschale enthalten sind Standard-Intraokularlinsen (Standard-IOL). Als Standard-IOL im Rahmen dieser Vereinbarung gelten monofokale Hinter- und Vorderkammerlinsen (sphärisch und asphärisch) in jeglicher Ausführung, wie

  • aus Acryl (hydrophob, hydrophil) oder Silikon
  • aller Durchmessergrößen,
  • aller Dioptriewerte,
  • aller Haptikdesignarten,
  • vorgeladen (preloaded) in einem Injektor oder nicht vorgeladen
  • einteilig oder mehrteilig
  • mit UV-Filter (optional mit zusätzlichem Blaulichtfilter (siehe unten))
  • Monofokale, nicht faltbare IOL aus PMMA werden nur bei speziellen medizinischen Indikationen verwendet.

 

Folgende Qualitätskriterien sollten diese Standardlinsen mindestens erfüllen

  • Filter, wie UV-Filter, ggf. Blaulichtfilter:
    Alle IOL müssen mit einem UV-Filter einen sicheren Schutz vor schädlichem UV-Licht gewährleisten. Die Durchlässigkeit von Licht mit einer Wellenlänge von < 400 nm sollte maximal 10 % betragen, gemessen an einer IOL mit 20 Dioptrien.
    Optional können sie darüber hinaus auch mit einem Blaulichtfilter versehen sein, mit dem energiereiches Licht im Wellenlängenbereich zwischen 400 bis 500 nm zu einem gewissen Anteil absorbiert wird.
  • Der Optikdurchmesser sollte ≥ 5,5 mm sein. 
  • Die IOL sollten Scharfe Kanten zur Reduzierung des Nachstars besitzen.
  • Vorrangig sollten hydrophobe IOL zur Anwendung kommen, da es Hinweise auf eine geringere Spätkomplikationsrate wie die Ausbildung eines Nachstars gibt.

Bei ambulanten Kataraktoperationen, die die Implantation einer Standard-IOL nach einer IOL mit Zusatznutzen  beinhalten, kann die Sachkostenpauschale einmal neben der GOP 31350, 31351, 31332 oder 31333 des EBM abgerechnet werden.

Die Sachkostenpauschale beinhaltet die Standard-IOL und sämtliche anfallende Kosten einschließlich Arzneimittel, (arzneimittelähnliche) Medizinprodukte (insbesondere Viskoelastikum, Infektionsprophylaxe, intraokulare Lokalanästhetika, intraokulare Mydriatika und Miotika, Ophthalmologische Spüllösungen (BSS), die Phako-Kassette (=Pump-/Drucksensor-System), oder Färbemittel wie Vision blue) sowie ggf. benötigte refraktive Spezialimplantate wie Kapselspannringe, Kapselknickringe oder temporäre Implantate wie Irisdilatoren, Irishäkchen, Malyuginring und Einmalvitrektoren.

Einmalprodukte, die i. S. d. Bestimmungen des EBM-Abschnitt I, Nr. 7.1 in den abrechnungsfähigen GOP enthalten sind sowie Abdeckmaterialien für Patienten und Ausrüstung sowie OP-Handschuhe, -Masken, -Hauben und -Mäntel werden durch die Krankenkassen nicht gesondert vergütet.

Eine Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB) gemäß der Sprechstundenbedarfsvereinbarung im Zusammenhang mit einer ambulanten Kataraktoperation und im Rahmen dieser Vereinbarung ist ausgeschlossen.

Es gelten folgende Ausnahmen: Antibiotische, lokalanästhetische und mydriatische Augentropfen sowie systemische Steroide und Carboanhydrasehemmer können über SSB bezogen werden, da bei diesen nicht zwischen dem Einsatz zur Diagnostik und in der Sprechstunde und dem Einsatz im OP differenziert werden kann.

Bei der Sachkostenpauschale handelt es sich nicht um eine ärztliche Vergütung. Mit der Sachkostenpauschale sind die Kosten der Ärzte für Beschaffung, Lagerung, Kühlung und Finanzierung ebenso abgegolten wie die Risiken von Verderbnis und Verfall, Bruch und Unsterilität der eingesetzten Sachmittel.

Die Pauschale ist umfassend und disjunkt. Etwaige Unterdeckungen oder Überdeckungen im Einzelfall gehen zulasten oder zugunsten des Vertragsarztes.

Hintergrund: Dies Meldung ergänzt die Veröffentlichung vom 18.12.2025 Vergütung von Katarakt-OPs werden auf bundesdurchschnittliches Niveau angepasst

 

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