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Kontrolluntersuchung nach Schwangerschaftsabbruch nun innerhalb von 21 Tagen möglich

Zum 1. Januar 2025 wurde der Zeitraum für die Kontrolluntersuchung nach einem Schwangerschaftsabbruch nach GOP 01912 auf 7 bis 21 Tage erweitert.

Zunächst hatte der Bewertungsausschuss (BA) die Legende der GOP 01912 (Kontrolluntersuchung nach Abruptio) dahingehend geändert, dass der Zeitraum für die Kontrolluntersuchung nach einem Schwangerschaftsabbruch von bisher „zwischen dem 7. und 14. Tag nach Abbruch“ zum 1. Januar 2025 geändert wird auf den 14. bis 21. Tag (741. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung). 

Nun hat der BA beschlossen, zum 1. Januar 2025 den Zeitraum für die Kontrolluntersuchung auf den 7. bis 21. Tag zu erweitern. Dies erfolgt zur Berücksichtigung der in der GOP 01912 inkludierten Kontrolluntersuchungen nach einem durchgeführten Schwangerschaftsabbruch nach den GOP 01904 und 01905.

 

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