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Liposuktion bei Lipödem ist auch im Stadium I und II ab Juli EBM-Leistung

Bei Patientinnen mit Lipödem kann eine Liposuktion jetzt unabhängig vom Schweregrad-Stadium erfolgen. Der Bewertungsausschuss (BA) hat hierfür den EBM zum 1. Juli angepasst.

Für die Liposuktion bei Lipödem an Unterschenkel, Unterarm, Oberarm und Ellenbogen rechnen Ärzte ab 1. Juli 2026 die neue GOP 31095 (Bewertung: 4.750 Punkte / 605,17 Euro) ab. Für Eingriffe an Oberschenkel und Knie gilt die bestehende GOP 31096 (Bewertung: 6.037 Punkte / 769,14 Euro), die GOP 31097 entfällt.

Der Zeitzuschlag nach der GOP 31098 wird an die neuen Leistungen angepasst. Er kann bei Simultaneingriffen zu den GOP 31095 und GOP 31096 sowie bei Überschreitung der Schnitt-Naht-Zeit von 120 Minuten mit medizinischer Begründung zur GOP 31096 berechnet werden. Die Kostenpauschale 40165 bleibt berechnungsfähig.

Die belegärztlichen GOP zur Liposuktion im Abschnitt 36.2.2 EBM wurden analog angepasst.

Bei der Liposuktion gibt es bezüglich der entsprechenden QS-Richtlinie Voraussetzungen und Qualitätssicherung. Es wurden entsprechende Anforderungen in die Bestimmungen zu Abschnitt 31.2.2 (bzw. 36.2.2) sowie ergänzende Hinweise zu den betroffenen GOP aufgenommen. Demnach ist eine Überweisung erforderlich, in der ein Vertragsarzt aus den in der QS-Richtlinie Liposuktion festgelegten Fachgruppen bestätigt, dass die dort definierten Diagnosekriterien sowie die Indikationsvoraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus ist durch den Operateur der Body-Mass-Index (BMI) sowie gegebenenfalls die Waist-to-height-Ratio zu dokumentieren.

 

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