Maskenpflicht für Patienten bleibt: Bremen verlängert Corona-Basisschutzverordnung bis 30. Juni

Bremen hat die Corona-Basischutzverordnung bis zum 30. Juni verlängert. Darin sind unter anderem die Masken- und Testpflicht sowie die Regeln zur Isolation festgeschrieben.

Die einzige Neuerung zur Vorgängerversion der Basisschutzverordnung ist, dass die Testpflicht in Kindertagesstätten entfällt. Für Praxen gibt es keine nennenswerten Änderungen. Damit gelten die Vorgaben, die die KV Bremen bereits mitgeteilt hat.

Meldung vom 20. Mai: Neue Corona-Vorgaben: Isolation endet in der Regel nach fünf Tagen

Meldung vom 19. Mai: KV Bremen gibt Hinweise zur Maskenpflicht, Mitarbeitertestungen und Zutrittsbeschränkungen in Praxen