Die einzige Neuerung zur Vorgängerversion der Basisschutzverordnung ist, dass die Testpflicht in Kindertagesstätten entfällt. Für Praxen gibt es keine nennenswerten Änderungen. Damit gelten die Vorgaben, die die KV Bremen bereits mitgeteilt hat.
Meldung vom 20. Mai: Neue Corona-Vorgaben: Isolation endet in der Regel nach fünf Tagen