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Mehrere GOP im EBM-Abschnitt 11.4 zu künstlicher Befruchtung geändert

Der Bewertungsausschuss hat die Finanzierungsempfehlung zur künstlichen Befruchtung zum 1. Oktober 2026 neu gefasst. Die Anpassungen wurden aufgrund der Weiterentwicklung der humangenetischen In-vitro-Diagnostik in Abschnitt 11.4 EBM erforderlich.

Unter anderem wird die GOP 11351 (Cystische Fibrose – Gezielte Untersuchung auf die häufigsten Mutationen im CFTR-Gen) im Abschnitt 11.4.2 EBM (Indikationsbezogene genetische in-vitro-Diagnostik monogener Erkrankungen) gestrichen.

Die (molekular-) zytogenetischen GOP 11501 bis 11503, 11506 und 11508 des Abschnitts 11.4.3 EBM (In-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen bei syndromalen oder seltenen Erkrankungen) werden in die GOP 11715 bis 11719 überführt.

Die bisherigen Regelungen zur extrabudgetären Vergütung und bundeseinheitlichen Kennzeichnung nach den Richtlinien über künstliche Befruchtung des Gemeinsamen Bundesausschusses werden fortgeführt.

 

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