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Pressemitteilung: KV Bremen kritisiert geplantes Aus für Hybrid-DRG

Gleicher Eingriff, unterschiedliche Vergütung: CDU/CSU und SPD wollen die Hybrid-DRG nach wenigen Jahren streichen und Operationen im Krankenhaus fördern. Die KV Bremen lehnt das entschieden ab und warnt vor neuen Fehlanreizen, die teure Krankenhausaufenthalte befördern.

Die 2024 eingeführten Hybrid-DRG schaffen bei bestimmten Operationen und Eingriffen eine sektorengleiche Vergütung. Die Fallpauschale ist grundsätzlich gleich, unabhängig davon, ob die Leistung ambulant in einer Praxis oder stationär im Krankenhaus erbracht wird.

Ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zur geplanten Reform der Notfallversorgung sieht nun einen Kurswechsel vor: Ab 2027 sollen Eingriffe ohne Übernachtung wieder auf Grundlage der ambulanten Vergütung bewertet werden, während bei Behandlungen mit Übernachtung zunächst die höhere Hybrid-DRG-Vergütung erhalten bleibt. 2028 sollen die Hybrid-DRG vollständig abgeschafft und durch neue Kurzzeitfallpauschalen ersetzt werden, die nur Krankenhäusern offenstehen.

„Wer einen Eingriff ambulant und medizinisch sicher durchführen kann, darf finanziell nicht schlechtergestellt werden als jemand, der seine Patienten über Nacht im Krankenhaus behält. Genau diesen Fehlanreiz holen die Regierungsfraktionen mit ihren Plänen zurück“, erklären die Vorstände der KV Bremen.

Die Folgen treffen Patienten und Beitragszahler gleichermaßen. Ein Krankenhausaufenthalt verursacht in der Regel höhere Kosten als ein ambulanter Eingriff. Wenn eine Übernachtung finanziell attraktiver vergütet wird, obwohl sie medizinisch nicht erforderlich ist, drohen zusätzliche stationäre Behandlungen statt einer wirtschaftlicheren ambulanten Versorgung. Das widerspricht dem Ziel, vermeidbare Krankenhausaufenthalte zu reduzieren und knappe Ressourcen sinnvoll einzusetzen.

„Es gibt Verbesserungsbedarf bei den Hybrid-DRG. Aber diese Probleme sind kein Grund, das Prinzip der gleichen Vergütung aufzugeben. Wir brauchen eine verlässliche Weiterentwicklung statt gesundheitspolitischem Hü und Hott“, so der KV-Vorstand.

Die Pläne sind Gegenstand der parlamentarischen Beratungen und noch nicht endgültig beschlossen. Die KV Bremen fordert die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen auf, die geplante Abschaffung zu überdenken und den eigenen Koalitionsvertrag einzuhalten. Hier heißt es: „Wir stärken die sektorenübergreifende Versorgung. Im Zuge dessen entwickeln wir sektorenunabhängige Fallpauschalen (Hybrid-DRGs) weiter und ermöglichen sie umfassend. Damit verschränken wir Angebote im ambulanten und stationären Bereich.“  Ziel muss es weiterhin sein, die ambulante Versorgung zu stärken, unnötige stationäre Aufenthalte zu vermeiden und die Vergütung so zu gestalten, dass sie medizinisch sinnvolle Entscheidungen unterstützt.

 

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