Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im März gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen rückwirkend zum 1. April 2026 abzusenken. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte dagegen Klage erhoben und zugleich Eilrechtsschutz beantragt.
Das Landessozialgericht äußerte erhebliche rechtliche Bedenken an der Berechnungsmethode. Der Eilbeschluss ist rechtskräftig und ein wichtiger Zwischenerfolg für die psychotherapeutischen Praxen. Über die Klage gegen die Vergütungsabsenkung selbst ist allerdings noch nicht entschieden.
Aufgrund der Rechtslage müssen Honorarbescheide, die für den Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens ergehen, unter den Vorbehalt der Honorarrückforderung gestellt werden.
Positionspapiere und Resolutionen