Richtiggestellt: Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig

Patienten, die auf Überweisung bei einem Haus- oder Facharzt in Behandlung sind, benötigen nicht für jedes Quartal einen neuen Schein – Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig.

So lange sind Überweisungen gültig

Patientinnen und Patienten, die auf Überweisung bei einem Haus- oder Facharzt in Behandlung sind, benötigen nicht jedes Quartal einen neuen Schein. Denn Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. 

Das bedeutet: Keine neue Überweisung im Folgequartal: Ein Arzt stellt eine Überweisung zu einem Haus- oder Facharzt aus. 

Beginnt dieser die Behandlung in dem Quartal nach Ausstellung des Überweisungsscheins, benötigt der Patient keine neue Überweisung.

Auch nach Behandlungsbeginn gültig: Beginnt die Behandlung zwar in dem Quartal, in dem der Überweisungsschein ausgestellt wurde, wird aber erst im Folgequartal abgeschlossen, gilt der Schein weiterhin. Eine neue Überweisung wird nicht benötigt. Dies trifft auch dann zu, sollte die Behandlung bis ins übernächste Quartal oder länger andauern. Denn die Überweisung ist, soweit vom Behandlungsauftrag gedeckt, für die gesamte Behandlungsdauer gültig.

Zwei Beispiele aus der Praxis

Im Februar überweist die Hausärztin einen Patienten mit Diabetes Typ 1 zum Neurologen. Dieser führt im Mai eine neurologische Kontrolle zum Ausschluss einer diabetischen Neuropathie durch. Ein Überweisungsschein für das neue 
Quartal ist nicht erforderlich. Hätte der Patient erst im Juli den Arzt aufgesucht, wäre eine erneute Überweisung durch den Hausarzt nötig gewesen.

Ein Patient erhält im August eine Überweisung zum Gastroenterologen. Bei der Erstvorstellung im September erhebt dieser die Anamnese und führt Laboruntersuchungen durch. 

Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt im Oktober. Einen weiteren Überweisungsschein für das vierte Quartal braucht es nicht.

 

Überweisungsvorbehalt bei bestimmten Fachgruppen

Bei hochspezialisierten Fachärztinnen und Fachärzten ist eine Überweisung vorgeschrieben. Dies gilt für folgende Fachrichtungen:

  • Laboratoriumsmedizin
  • Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
  • Nuklearmedizin
  • Pathologie
  • Radiologische Diagnostik beziehungsweise Radiologie
  • Strahlentherapie
  • Transfusionsmedizin

Ausnahme Mammographie-Screening: Frauen, die an dem Früherkennungsprogramm teilnehmen, benötigen keine Überweisung.

 

Überweisungen aus unterschiedlichen Anlässen

Überweisungen können zur Auftragsleistung, Konsiliaruntersuchung, Mitbehandlung oder Weiterbehandlung eines Patienten erfolgen. Darin eingeschlossen sind ambulante Behandlungen und Operationen im Krankenhaus.

Überweisungen an Ärztinnen oder Ärzten derselben Fachgruppe sind nur in besonderen Situationen erlaubt. Dies kann der Fall sein, wenn ein Arzt eine besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode nicht erbringt und er einen Patienten deshalb zu einem Kollegen derselben Fachgruppe überweist.

 

Überweisung und Abrechnung

Der Überweisungsschein (Muster 6) dient der Überweisung zur Durchführung erforderlicher diagnostischer oder therapeutischer Leistungen. Der ausführende Arzt ist an den Überweisungsschein gebunden. In seiner Abrechnung kennzeichnet er, dass die Behandlung auf Grundlage einer Überweisung erfolgte.
Der Überweisungsschein ist für vier Quartale aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen, sollte auf Landesebene keine andere Regelung gelten.
siehe auch: Das müssen Sie beim Hausarztvermittlungsfall beachten

 

Vorgaben im Bundesmantelvertrag

Die Regelungen zum richtigen Umgang mit Überweisungen finden sich im Bundesmantelvertrag-Ärzte (Paragraf 24) sowie in den Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung als Anlage 2 zum Bundesmantelvertrag

 

#Abrechnung / Honorar