Die elektronische DiGA-Verordnung ist für Ärzte und Psychotherapeuten freiwillig möglich, wenn ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) dies unterstützt.
Praxen, die elektronisch verordnen, sollten dem Patienten einen Patientenausdruck aushändigen – es sei denn, der Patient hat Zugang zur eRezept-App der gematik oder zur eRezept-App seiner Krankenkasse und kann die elektro-nische DiGA-Verordnung direkt digital einlösen.
Die DiGA-Verordnung durch Ärzte und Psychotherapeuten kann bis auf Weiteres auf dem gewohnten Verordnungsformular erfolgen (Muster 16).
So werden DiGAs elektronisch verordnet:
- Zur Verordnung nutzen Ärzte und Psychotherapeuten ihr von der KBV zertifiziertes DiGA-Verordnungsmodul im Praxisverwaltungssystem (PVS).
- Bei Fragen dazu sollten sich Praxen direkt an ihren PVS-Anbieter wenden. Das Verzeichnis zertifizierter Software für die DiGA-Verordnung steht auf der Internet-seite der KBV bereit (https://update.kbv.de/ita-update/Service-Informationen/Zulassungsverzeichnisse/KBV_ITA_SIEX_Verzeichnis_VDGA.pdf).
- Praxen geben die gleichen Daten an wie bei der Formularverordnung, zum Beispiel Versichertenname und die zu verordnende DiGA. Hier gelten für Ärzte und Psychotherapeuten keine neuen oder gesonderten Verordnungsvoraussetzungen.
- Das PVS überträgt die Verordnung an den eRezept-Fachdienst. Die Praxis erhält eine Bestätigung beziehungsweise die Übertragung wird automatisch im PVS dokumentiert.
- Wenn Versicherte weder die eRezept-App der gematik noch die eRezept-App ihrer Krankenkasse verwenden, sollten Praxen den Patientenausdruck der DiGA-Ver-ordnung mitgeben. Diesen benötigen Versicherte, um die elektronische DiGA-Ver-ordnung bei ihrer Krankenkasse einlösen zu können.
- Wenn der Patient die eRezept-App der gematik oder die eRezept-App seiner Krankenkasse nutzt, kann er die DiGA-Verordnung direkt bei seiner Krankenkasse ein-lösen und den Freischaltcode anfordern.
- Nutzt der Versicherte keine entsprechende App, kann er mithilfe des Patientenausdrucks die Verordnung bei seiner Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse kann anschließend die elektronische Verordnung vom eRezept-Fachdienst abrufen und ihrem Versicherten den Freischaltcode zur Nutzung der DiGA digital und/oder postalisch übermitteln.