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DiGAs können auf Papier verordnet werden

Die Verpflichtung zur elektronischen Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) bleibt ausgesetzt. Das hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt. Demnach steht Praxen bis auf Weiteres frei, DiGA auf dem bisherigen Verordnungsformular (Muster 16) oder elektronisch zu verordnen.

Die elektronische DiGA-Verordnung ist für Ärzte und Psychotherapeuten freiwillig möglich, wenn ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) dies unterstützt. 

Praxen, die elektronisch verordnen, sollten dem Patienten einen Patientenausdruck aushändigen – es sei denn, der Patient hat Zugang zur eRezept-App der gematik oder zur eRezept-App seiner Krankenkasse und kann die elektro-nische DiGA-Verordnung direkt digital einlösen. 

Die DiGA-Verordnung durch Ärzte und Psychotherapeuten kann bis auf Weiteres auf dem gewohnten Verordnungsformular erfolgen (Muster 16).

So werden DiGAs elektronisch verordnet:

  • Zur Verordnung nutzen Ärzte und Psychotherapeuten ihr von der KBV zertifiziertes DiGA-Verordnungsmodul im Praxisverwaltungssystem (PVS). 
  • Bei Fragen dazu sollten sich Praxen direkt an ihren PVS-Anbieter wenden. Das Verzeichnis zertifizierter Software für die DiGA-Verordnung steht auf der Internet-seite der KBV bereit (https://update.kbv.de/ita-update/Service-Informationen/Zulassungsverzeichnisse/KBV_ITA_SIEX_Verzeichnis_VDGA.pdf). 
  • Praxen geben die gleichen Daten an wie bei der Formularverordnung, zum Beispiel Versichertenname und die zu verordnende DiGA. Hier gelten für Ärzte und Psychotherapeuten keine neuen oder gesonderten Verordnungsvoraussetzungen. 
  • Das PVS überträgt die Verordnung an den eRezept-Fachdienst. Die Praxis erhält eine Bestätigung beziehungsweise die Übertragung wird automatisch im PVS dokumentiert.
  • Wenn Versicherte weder die eRezept-App der gematik noch die eRezept-App ihrer Krankenkasse verwenden, sollten Praxen den Patientenausdruck der DiGA-Ver-ordnung mitgeben. Diesen benötigen Versicherte, um die elektronische DiGA-Ver-ordnung bei ihrer Krankenkasse einlösen zu können. 
  • Wenn der Patient die eRezept-App der gematik oder die eRezept-App seiner Krankenkasse nutzt, kann er die DiGA-Verordnung direkt bei seiner Krankenkasse ein-lösen und den Freischaltcode anfordern. 
  • Nutzt der Versicherte keine entsprechende App, kann er mithilfe des Patientenausdrucks die Verordnung bei seiner Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse kann anschließend die elektronische Verordnung vom eRezept-Fachdienst abrufen und ihrem Versicherten den Freischaltcode zur Nutzung der DiGA digital und/oder postalisch übermitteln.

 

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