Mit dem Soft-Start kommt das Bundesministerium für einer Forderung der Ärzteschaft nach, die ePA erst dann verpflichtend einzuführen, wenn die Technik in den Praxen funktioniert. Praxen, die noch kein ePA-Modul haben oder bei denen die Technik noch nicht funktioniert, bekommen mehr Zeit, um sich vorzubereiten. Ursprünglich war ein verpflichtender Start im Februar, dann im Verlauf des 2. Quartals vorgesehen.
Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mittlerweile grünes Licht für den Start der ePA erteilt habe. Hintergrund sind Sicherheitslücken, die der Chaos Computer Club Ende vorigen Jahres aufgedeckt hatte.
Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) werden ihre ePA-Module ab 29. April nach und nach ausrollen. Einige Praxen werden die ePA sofort nutzen können. In anderen Fällen muss das Modul noch installiert, freigeschaltet oder erst bereitgestellt werden. Praxen, die dazu Fragen haben, sollten sich an ihren PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister wenden. Dies gilt auch dann, wenn später bei der Nutzung des ePA-Moduls Probleme auftreten. In diesem Jahr sind keine Sanktionen vorgesehen.
Inzwischen konnten auch offene Punkte bezüglich der ePA für Kinder und Jugendliche geklärt werden. Die KBV hat erreicht, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht verpflichtet sind, bei unter 15-Jährigen Daten in die ePA zu übermitteln, sofern dem erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen. Gleiches gilt, soweit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen und die Befüllung der ePA den wirksamen Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Frage stellen würde. Ärzte und Psychotherapeuten, die von diesem Recht Gebrauch machen, halten dies in ihrer Behandlungsdokumentation fest.