Die GOP 01648 für die ePA-Erstbefüllung wird damit bis zum 30. Juni 2026 unverändert fortgeführt. Sie wird weiterhin mit 89 Punkten bewertet, was ab dem 1. Januar 2026 einem Betrag von 11,34 Euro entspricht. Die Vergütung erfolgt weiterhin extrabudgetär.
Für die weitere Befüllung rechnen Ärzte und Psychotherapeuten die GOP 01647 ab, wenn im Behandlungsfall ein Arzt-Patienten-Kontakt (persönlich oder per Video) stattgefunden hat. In anderen Fällen ist stattdessen die GOP 01431 berechnungsfähig.
Sollte sich ein Anpassungsbedarf im EBM ergeben, wird der BA zum 1. Juli 2026 einen entsprechenden Änderungsbeschluss fassen.