Icon für Meldungen, Rubrik "IT und Telematik"

Frist für Austausch von Arzt- und Praxisausweisen verlängert – Kein Aufschub für ältere Konnektoren

Heilberufsausweise (HBA) mit RSA-Verschlüsselung können noch bis zum 30. Juni 2026 und damit ein halbes Jahr länger als bislang vorgesehen genutzt werden. Mit der Fristverschiebung reagiert die gematik auf die anhaltenden Produktions- und Lieferprobleme von Kartenherstellern. Nach Ende der Übergangslösung sind nur HBA mit ECC-basierten Zertifikaten einsetzbar, um beispielsweise eRezepte zu signieren.

Auch Praxisausweise (SMC-B-Karten), die nicht ECC-fähig sind, können laut gematik übergangsweise noch bis zum 30. Juni genutzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die gematik keine Sperrung der Zertifikate veranlassen. Die ebenfalls von der Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens betroffenen Gerätekarten für Kartenterminals, sogenannte gSMC-KT, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden.

Bei den „RSA-only“-Konnektoren ist ein Umtausch bis zum Jahresende zwingend erforderlich, wie die gematik betont. Eine Verlängerung der Zertifikate sei „technisch ausgeschlossen“. Praxen kommen mit diesen Geräten ab 1. Januar nicht mehr in die TI! 

 

Überblick über die einzelnen RSA-Komponenten

RSA-only“-Konnektor

  • Frist: 31.12.2025
  • Beauftragen Sie schnellstens den Austausch Ihres Konnektors, sollte das Gerät nicht ECC-fähig sein. Mit dem alten Konnektor kommen Sie ab 1. Januar definitiv nicht mehr in die Telematikinfrastruktur.

PVS- / KIM-Update

  • Frist: 31.12.2025
  • Auch Ihr Praxisverwaltungssystem sowie der Kommunikationsdienst KIM
    werden auf das neue Verschlüsselungsverfahren umgestellt. Die Hersteller stellen Ihnen dazu Software-Updates bereit. Einige haben das bereits erledigt,
    andere werden das Update zum Jahresende liefern.

Heilberufsausweis

  • Frist: 30.06.2026
  • Es müssen alle Ausweise der Generation 2.0, die nicht ECC-fähig sind, durch
    Ausweise der Generation 2.1 ersetzt werden – auch Arztausweise, die laut ausgewiesenem Gültigkeitsdatum noch länger gültig wären.
    Der Ausweis kann drei Dinge:
    • er weist Sie als Arzt oder Psychotherapeut aus
    • er verschlüsselt Daten
    • er erstellt die qualifizierte elektronische Signatur, die rechtlich
      gleichwertig mit der handschriftlichen Unterschrift ist und u.a. für eRezepte benötigt wird

Praxisausweis (SMC-B)

  • Frist: 30.06.2026
  • Es müssen alle Ausweise der Generation 2.0, die nicht ECC-fähig sind, durch
    Ausweise der Generation 2.1 ersetzt werden. Die kleine Chipkarte, die im Kartenterminal steckt, ist der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur. Ohne sie kommen Praxen nicht in die TI und können Anwendungen wie das eRezept, die eAU, VSDM oder die ePA nicht nutzen.

Gerätekarte für stationäre Kartenterminals (gSMC-KT)

  • Frist: 31.12.2026
  • Es müssen gSMC-KT der Generation 2.0 gegen Karten der Generation 2.1.
    getauscht werden. Die gSMC-KT gibt dem Kartenterminal eine digitale Identität, um sich mit einem Konnektor verbinden zu können.

 

#IT / Telematik