Bremen, 28.04.2026
Offener Brief:
Der Präsident des Senates und Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen
Herrn Dr. Andreas Bovenschulte
Rathaus Bremen, Am Markt 21
28195 Bremen
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Frau Claudia Bernhard
Faulenstraße 9/15
28195 Bremen
Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilsierungsgesetzes auf die Versorgung in Bremen und Bremerhaven
Sehr geehrte Herr Bürgermeister Bovenschulte,
sehr geehrte Frau Senatorin Bernhard,
derzeit wird viel über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Referentenentwurf vom 24.04.2026) diskutiert. Aus unserer Sicht geschieht dies jedoch noch nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit für die Folgen in der ambulanten Versorgung. Ambulante Medizin ist dezentral organisiert, kleinteilig strukturiert und im Alltag häufig weniger sichtbar als andere Bereiche des Gesundheitswesens. Gerade deshalb werden ihre Leistungen, Abläufe und Strukturen oft unterschätzt. Dabei bewältigen ambulant tätige Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rund 97 Prozent aller Patientenanliegen – mit lediglich 16 Prozent der Gesamtausgaben im Gesundheitswesen.
Wir möchten Sie daher über die konkreten Folgen informieren, die der aktuelle Gesetzentwurf für die Menschen hätte, die in den Praxen in Bremen und Bremerhaven versorgt werden. Es geht dabei nicht um abstrakte Finanzierungsfragen, sondern um 6,7 Millionen Behandlungsfälle pro Jahr!
- Das Gesamtvolumen der vorgesehenen Einsparungen aus dem GKVBeitragssatzstabilisierungsgesetz beläuft sich für das Bundesland Bremen auf 33 Millionen Euro – und zwar basiswirksam bereits im kommenden Jahr. Praxen werden diese Lücke nicht auffangen können, ohne ihr Leistungsangebot einschränken zu müssen. Wie genau diese Einschränkungen für Patientinnen und Patienten im Einzelnen aussehen werden, lässt sich noch nicht abschließend sagen. Absehbar ist aber: Es wird weniger Sprechstunden, weniger Behandlungen und längere Wartezeiten geben. Wohlgemerkt sprechen wir von einem Bereich, der nach bisherigem politischem Willen zur Entlastung der stationären Versorgung und Vorbeugung späterer aufwändigerer Versorgungsbedarfe zusätzliche Leistungen erbringen soll.
- Insbesondere die geplante Streichung der Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) bedeuten für Bremen und Bremerhaven konkret einen Einschnitt in Höhe von 6 Millionen Euro. Mit dem TSVG war und ist ein Anerkenntnis des Gesetzgebers an die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verbunden: Zusätzliche Termine kosten zusätzliche Zeit, Personal und Geld. Wer mehr Termine will, muss diese Leistungen auch außerhalb der engen Budgets vergüten. Mit dem Wegfall dieser Übereinkunft werden die Praxen ihr Personal aus Medizinischen Fachangestellten und ihr Terminkontingent aus betriebswirtschaftlichen Gründen zurückfahren müssen.
- Die KV Bremen wird den Rückgang des Versorgungsangebots nicht durch andere Maßnahmen kompensieren können. Denn auch Organisation und Betrieb des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes wären betroffen. Sollte das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der vorliegenden Form umgesetzt werden, entfällt eine wesentliche Finanzierungsgrundlage. Die KV Bremen und die regionalen Krankenkassen haben im Bundesland Bremen Vereinbarungen getroffen, die den Betrieb von sechs Bereitschaftsdienstzentralen mit Behandlungsdiensten, Telefondiensten und Hausbesuchen ermöglichen. Wenn voraussichtlich rund ein Drittel des gesamten Finanzierungsvolumens wegbricht, sind auch hier Einschnitte unausweichlich.
- Der KV Bremen ist es gemeinsam mit den regionalen Krankenkassen gelungen, zahlreiche Vereinbarungen abzuschließen, die die Versorgung der Menschen in Bremen und Bremerhaven spürbar verbessern. Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz würden keine abstrakten Zuschläge gestrichen, sondern konkrete Versorgung: Stanzbiopsien, kurative Mammographien, Rheumatologie sowie Hör- und Sprachdiagnostik für Kinder. Auch für die barrierefreie gynäkologische Praxis in Bremen – ein gemeinsames Leuchtturmprojekt vieler Partner – würde die Finanzierungsgrundlage entfallen.
- Psychotherapeutische Leistungen wurden bereits zum 1. April um 4,5 Prozent abgesenkt. Dass einem ohnehin stark belasteten Versorgungsbereich gegen alle wirtschaftlichen Entwicklungen Mittel entzogen werden, ist ein beispielloser Vorgang. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärft diese Entwicklung, indem die Psychotherapie wieder in die gedeckelte Gesamtvergütung einbezogen werden soll. Die Folge ist offensichtlich: Menschen mit psychischen Erkrankungen werden es künftig noch schwerer haben, rechtzeitig Hilfe zu bekommen.
- Neben diesen kurzfristigen Folgen droht mittelfristig eine weitere Verschlechterung der Versorgungslage. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz spart nicht nur an Leistungen. Es spart an Vertrauen. Wer Praxen immer neue Lasten aufbürdet, dafür geschaffene Vergütungen deckelt und regionale Förderungen infrage stellt, treibt Ärztinnen und Ärzte Schritt für Schritt aus der Versorgung. Das gilt insbesondere für diejenigen, die ihren Ruhestand bislang hinauszögern. In Bremen und Bremerhaven sind 11,9 Prozent der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte 65 Jahre oder älter. Sie tragen 14,8 Prozent der Versorgung. Wenn die „Älteren“ ihre Zulassung abgeben, ist dies in den meisten Fällen irreversibel. Denn aufgrund der komplizierten Arithmetik der Bedarfsplanung (Bremen ist formal überversorgt) können sie später nicht durch Nachfolger ersetzt werden. Kurzum: Dieser Gesetzentwurf bedeutet das „Aus“ für jegliche Planungssicherheit für vertragsärztliche Praxen, Einrichtungen und Medizinische Versorgungszentren als nachhaltig zu finanzierende Betriebe!
Sehr geehrte Herr Bürgermeister Bovenschulte,
sehr geehrte Frau Senatorin Bernhard,
wir hoffen, dass wir Ihnen die Konsequenzen verdeutlichen konnten, die sich aus dem Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für das Bundesland Bremen ergeben. Wir halten es für wichtig, dass auch die Betroffenen erfahren, welche Auswirkungen dieses Gesetz auf ihre Versorgung haben und veröffentlichen dieses Schreiben als offenen Brief.
Wer im Falle einer beim jetzt bevorstehenden Übertritt der geburtenstarken Jahrgänge in das Rentenalter den wachsenden Versorgungsbedarf einer alternden Bevölkerung ignoriert und die Versorgung einer mit aller Priorität einnahmenbezogenen Ausgabenpolitik unterordnet, muss wissen und verantworten, dass dadurch Versorgungsmangel entsteht! Daher bitten wir Sie dringend darum, unmittelbar Einfluss darauf zu nehmen, dass diese Gesetzgebung nicht nach falschen Maßstäben erfolgt.
Gleichzeitig ist uns bewusst, dass das Gesundheitswesen dringend umfassend reformiert werden muss. Ein Weiter-so kann es nicht geben. Die KV Bremen hat dazu jüngst das Positionspapier „Mut zur Reform: Ein Angebot für eine zukunftsfähige Patientenversorgung“ in die Diskussion eingebracht.
Wir würden uns freuen, den Austausch über die Zukunft der ambulanten Versorgung zu intensivieren. Angesichts der absehbaren Folgen dieses Gesetzentwurfs hoffen wir sehr, Sie an der Seite der ambulanten Versorgung in Bremen und Bremerhaven zu wissen.
Hochachtungsvoll
Dr. Bernhard Rochell, Vorstandsvorsitzender der KV Bremen
Peter Kurt Josenhans, stellv. Vorstandsvorsitzender der KV Bremen
Martina Kemme, Mitglied des Vorstands der KV Bremen