Nach zähen Verhandlungen konnte sich die KV Bremen mit den Krankenkassen auf ein Honorar für die Impfvergütung der Meningokokken B-Impfung einigen. Damit ist nun die Impfvereinbarung 2025 vollständig. Auch die RSV-Impfung für Erwachsene ist Bestandteil der neuen Impfvereinbarung, womit neben der Meningokokken B-Impfung auch hierbei kein Kostenerstattungsverfahren mehr gilt. Die Impfstoffe können nun auch über den Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen werden. Bereits im Kostenerstattungsverfahren begonnene Impfserien sind im Sachleistungsprinzip zu beenden (bspw. erste Impfung als Kostenerstattung, zweite + dritte Impfung Abrechnung Ziffer KVHB und Impfstoff über SSB). Bei bereits eingelösten(!) Rezepten werden diese Impfstoffe verimpft und die Ziffer für die Impfleistung über die KVHB abgerechnet.
Die im Rahmen der Honorarverhandlungen getroffene Vereinbarung sieht eine Steigerung und Vereinfachung des Impfhonorars vor:
- Die Vergütung für Ein- und Zweifachimpfungen wird von derzeit 8,40 Euro auf 10,00 Euro (+ ca. 19%).
- Die Vergütung für Drei- und Vierfachfachimpfungen steigt von 12,43 auf 13,00 Euro (+4,6%).
- Für die Corona-Impfungen werde nun 10,00 Euro statt bisher 15,00 Euro vergütet. Damit bewegt sich die Corona-Impfung auf dem bisherigen Niveau der Influenza-Impfung (10,00 Euro) und der neu aufgenommenen RSV-Impfung für Erwachsene (10,00 Euro).
Die Impfvereinbarung gilt ab dem 01.01.2025 und hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2026. Neue vergleichbare Impfungen, welche bis zu diesem Zeitpunkt GKV-Leistung werden, werden sich in die neue Systematik eingliedern. Die Vorstände der KV Bremen Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans erklärten hierzu: „Impfungen sind ein Eckpfeiler unseres Gesundheitssystems. Eine auskömmliche Impfvergütung ist daher wichtig und richtig, um auch weiterhin hohe Impfquoten sicherstellen zu können.“
Die Höhe der Meningokokken B-Impfvergütung wurde bis zuletzt mit den Krankenkassen unter enger Einbindung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendmedizin (BVKJ e.V., Landesverband Bremen) verhandelt. Als Ergebnis wird jede Meningokokken B-Impfung (erste, zweite und dritte Dosis) mit 13,00 Euro vergütet, womit man sich im bundesweiten Vergleich an der Spitze der Impfvergütungen bewegt. Die BVKJ-Landesvorsitzende Bremen Dr. Claudia Karsten zeigten sich zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis: „Es ist gelungen in den Verhandlungen den erhöhten Aufwand der Meningokokken B Impfung den Kassenvertretern nicht nur deutlich zu machen, sondern dies auch in eine höhere Vergütung umzusetzen. Ganz wesentlich zu diesem Erfolg hat das geschlossene Auftreten von niedergelassenen Kinder- und Jugendärzt*innen und der KV beigetragen.“
Die aktualisierten Impfziffern der Impfvereinbarung 2025 finden Sie hier im Downloadcenter.