KV stellt klar: Vertretungshonorare im Bereitschaftsdienst sind nicht autorisiert

Die KV Bremen hat Kenntnis davon bekommen, dass einige Honorarärzte für die Übernahme von Schichten im Ärztlichen Bereitschaftsdienst Vertretungshonorare verlangen. Dafür wird eine „Honorarvereinbarung bei Bereitschaftsdienstübernahme“ angeboten. Dieses Verfahren ist weder inhaltlich abgestimmt noch von der KV autorisiert und gehört nicht zum offiziellen Verfahren.

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