Bei folgenden Schulungen ist dies möglich:
- „Medias 2 ICT“
- „Die Ambulante Fürther Asthmaschulung (NASA)“
- „Ambulantes Fürther Schulungsprogramm für Patienten mit chronisch obstruktiver Bronchitis und Lungenemphysem (AFBE, eine Umbenennung von COBRA)“
Den vertrauten Abrechnungsziffern muss dabei lediglich ein „Suffix“ (V oder W) angefügt werden. Die Abrechnung ist möglich, wenn eine Genehmigung* der KV Bremen für Videosprechstunden vorliegt. Die Vergütung der Videoschulungen entspricht der Vergütung der Präsenzschulungen. Dadurch müssen Sie sich nicht mit neuen Ziffern vertraut machen, sondern lediglich mit den Suffixen.
z.B. „MEDIAS 2 ICT“-Schulung (12 UE):
- Präsenz-Schulung: GOP 99914/ als Video-Schulung: GOP 99914V
- Präsenz-Nachschulung: GOP 99914N/ als Video-Nachschulung 99914W
- Schulung mit Qualitätspauschale: es gilt sowohl in Präsenz, als auch im Videoformat die GOP 99914Q
Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden neuen Ziffern für Videoschulungen vorerst manuell in das PVS eingespielt werden müssen. Videoschulungen sind mittlerweile in mehreren DMPs möglich. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) veröffentlicht dazu die jeweils gültige Übersicht: Schulungsprogramme DMP
Fragen dazu können Sie gerne an die KV Bremen richten. Für Schulungen, die sowohl im Videoformat als auch im Präsenzformat durchgeführt werden dürfen, muss mindestens ein Präsenzangebot für die jeweiligen Schulungsindikationen von dem schulenden Leistungserbringer vorgehalten werden.
*Grundvoraussetzung für die Videoschulungen ist eine Genehmigung der KV Bremen zur Videosprechstunde. Diese kann, sofern noch nicht erteilt, formlos über genehmigung@kvhb.de beantragt werden: „Hiermit erkläre ich, dass ich für die Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde einen zertifizierten Videodienstanbieter gem. Anlage 31b zum BMV-Ä nutze.“