12.08.2020 |
Zum 1. Oktober 2020 werden die Laborformulare 10 und 10A angepasst. Dann wird es unter anderem auf dem Anforderungsschein eine neue Rubrik „Gesundheitsuntersuchungen“ mit Ankreuzfeldern für den Harnstreifentest, die Nüchternplasmaglukose und das Lipidprofil geben. Auch auf dem Überweisungsschein gibt es Anpassungen. Wir möchten Ihnen die wichtigsten Änderungen, auf die sich die Vertragspartner verständigt haben, näher vorstellen.
Auf dem „Anforderungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften“ (Muster 10A) wurde eine gesonderte Abbildung der Untersuchungen im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung erforderlich. Zur Umsetzung erhält das Muster 10A eine Rubrik „Gesundheitsuntersuchungen“ mit drei neuen Feldern ohne Materialbezug für den Harnstreifentest (GOP 32880), Nüchternplasmaglukose (GOP 32881), Lipidprofil (GOP 32882). Neben der Abbildung der Gesundheitsuntersuchungen in eigenen Feldern wurden weitere Änderungen umgesetzt.
Zusammenfassung:
Die weiteren Änderungen betreffen sowohl den Anforderungsschein 10A als auch den „Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung“ (Muster 10):
Die Umsetzung erfolgt zum Stichtag 1. Oktober 2020. Alte Formulare dürfen nicht weiterverwendet werden. Die neuen Formulare können Ende September bei der KV Bremen abgeholt werden.
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