Die jetzt empfohlenen Schutzimpfungen gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) für ältere Erwachsene werden privat abgerechnet. Der Impfstoff wird auf einem Privatrezept verordnet, der Bezug als Sprechstundenbedarf (SSB) ist nicht möglich.
Zum 1. Oktober gibt es bei der Vergütung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes neue Ziffern für die Telefondienstpauschale und eine Anpassung der Fallpauschalen. Bezüglich der richtigen Abrechnung der Fallpauschalen gibt es außerdem einen wichtigen Hinweis.
Zum 16. September wurde für die Respiratorischen Synzytial Virus – kurz RSV – ein neuer EBM Abschnitt 1.7.10 mit drei neuen GOP 01941, 01942 und 01943 aufgenommen.
Der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen hat mit Wirkung zum 11. September 2024 den Stand der Versorgung geprüft. Die Versorgungsgrade wurden in der vorliegenden Form festgestellt.
KV Bremen und Kassen haben ein Förderpaket für Bremerhaven geschnürt: Für Hausärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendmediziner sowie Kinder- und Jugendpsychiater sind ab dem 1. Oktober 2024 Halteprämien und Starterprämien vorgesehen.
Wir verwenden Cookies und verschiedene Drittdienste, um Ihnen eine optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Auswahl, dass Sie mit der unter „Details“ beschriebenen und zusätzlich in unserer Datenschutzerklärung erläuterten Datenvereinbarung einverstanden sind. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über das im Fußbereich eingebunden Menü mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.