Die KV Bremen empfiehlt ihren Mitgliedern, sich über den aktuellen Stand auf dem Laufenden zu halten. Die wesentlichen Informationen sind abrufbar auf der Homepage der KV Bremen sowie auf den Seiten des Robert Koch Instituts (RKI), der Gesundheitsämter Bremen und Bremerhaven, der Stadt Bremen.
14.01.2021 | Vorstandsinfo zur anstehenden Impfung gegen Coronavirus
14.01.2021 | Kinderkrankengeld (Muster 21) weiterhin nur im Erkrankungsfall
12.01.2021 | Handbuch gegen Fehlinformationen zur Coronaimpfung online
12.01.2021 | Impfpriorisierung: Land bestätigt, Niedergelassene vorne dabei
30.12.2020 | Keine extrabudgetäre Vergütung mehr für Leistungen im Zusammenhang mit COVID-19
30.12.2020 | Abrechnung von Coronatests nach Testverordnung
23.12.2020 | Muster 39:Falschmeldung durch CGM Turbomed
22.12.2020 | Kosten für selbst angeschaffte Schutzmittel werden wieder teilweise erstattet
22.12.2020 | PraxisInfo zum Kodieren von SARS-CoV-2
21.12.2020 | Ab Januar gilt eine neues Formular 10c
21.12.2020 | Zwei Hinweise für die Abrechnung 4/2020
16.12.2020 | Verlängerung der Sonderregelungen für nichtärztliche Praxisassistenten
15.12.2020 | Corona-Sonderregelungen bis 31. März 2021 verlängert
Corona-Konstellationen mit Abrechnungshinweisen in der Übersicht
Die GOP für die neue Rechtsverordnung liegen nun vor. Die KV Bremen hat in einer Übersicht die für Praxen gängigsten Testkonstellationen mit den wichtigsten Fakten dazu zusammengetragen:
Übersicht Coronatest-Konstellationen mit Abrechnungshinweisen (pdf - 181 kB)
Hinweis zur Bremer Testvereinbarung: Mit der neuen Rechtsverordnung wird die zwischen dem Land Bremen und der KV Bremen geschlossene Vereinbarung obsolet. Lediglich die Regelungen zu den Sentinelpraxen im kinderärztlichen Bereich bleiben bestehen.
Seit dem 15. Oktober gilt eine neue Rechtsverordnung (Coronavirus-Testverordnung-TestV) zur Testung von asymptomatischen Personen. Danach können neben dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) auch die Vertragsärzte Testungen veranlassen.
Nationale Teststrategie: Übersichtsblatt des BMG (pdf - 191 kB)
Coronavirus-Testverordnung (TestV) (pdf - 476 kB)
Coronatests in Einrichtungen
Infos für Einrichtungen, die nicht Mitglied der KV-Bremen sind und Coronatests vornehmen.
Zum aktuellen Stand der Risikobewertung informiert das RKI: www.rki.de
Aktuell gilt dieses Ablaufschema
Ärzten wird empfohlen, ihre Abläufe möglichst so zu organisieren, dass Verdachtsfälle nicht während der normalen Sprechzeiten in die Praxis kommen. Zum Beispiel über Aushänge oder die Internetseite der Praxis sollten Patienten dringend geraten werden, zuerst anzurufen und zu Hause zu bleiben. Je nach Praxisorganisation ist die Einrichtung von Randsprechzeiten oder eines Rückrufservices denkbar.
Praxisplakate
Sollten dennoch Patienten mit Verdachtskriterien in die Praxis kommen, sind die Abläufe dieselben, wie bei anderen infektiösen Patienten, d.h. eine möglichst schnelle Isolation.
In Zeiten von Corona wünschen einige Patienten eine AU, weil beispielsweise ein Kind betreut werden muss, oder einfach nur aus Sorge vor Ansteckung. Dies ist nicht zulässig. Darum hat die KV Bremen einen Praxisaushang "In dieser Praxis gibt es eine AU nur im tatsächlichen Krankheitsfall! Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („Krankschreibung“) dürfen nur im tatsächlichen Krankheitsfall ausgestellt werden" vorbereitet.
Hier finden Sie den Aushang für Ihre Praxis: Praxisplakate
Ab dem 1. Februar gilt eine namentliche Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt. Es sollen nur Fälle gemeldet werden, die der aktuellen Falldefinition des Robert-Koch-Instituts (RKI) entsprechen.
Weitere Informationen dazu über die Gesundheitsämter Bremen und Bremerhaven.
Das DIMDI hat COVID-19 mit der Bezeichnung "Coronavirus-Krankheit-2019" und dem Schlüssel "U07.1!" Mitte Februar in den ICD-10-GM aufgenommen. Der Schlüssel U07.1! ist in der ICD-10-GM als sekundärer Kode (Ausrufezeichenschlüsselnummer) angelegt und muss ergänzend zu einem Primärkode verwendet werden, zum Beispiel Infekt der unteren Atemwege J22.
Empfehlungen zum Kodieren (KBV) (pdf - 370 kB)
Hygiene: