Arzneimittel
Der Bewertungsausschuss hat die Vergütung ärztlicher Leistungen für die Arzneimittel Lecanemab (Leqembi) und Inavolisib (Itovebi) geregelt. Die Anpassungen im EBM sind zum 1. April in Kraft getreten.
Vergütung geregelt: Für die Arzneimittel Leqembi und Itovebi wird der EBM angepasst
Biologika
Seit dem 1. April sind Apotheken dazu verpflichtet, auch Biologika-Fertigarzneimittel bei preisgünstigen Alternativen auszutauschen. Die Grundlage bildet der neue Paragraph 40c der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Der Austausch bedarf keiner Rücksprache mit der verordnenden Praxis.
Apotheken sind zum Austausch von Biologika-Fertigarzneimitteln verpflichtet
DiGA
Für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „Kranus Mictera“ wurde zum 1. April 2026 die GOP 01482 in den EBM aufgenommen (64 Punkte / 8,15 Euro). Sie ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Neue GOP für DiGA „Kranus Mictera“ – „Mindable: Soziale Phobie“ ins Verzeichnis aufgenommen
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat in das Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen die DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“ und „INKA“ aufgenommen. Seit dem 1. April können ausgewählte ärztliche Fachgruppen die Pauschale 86700 für die DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“ und „INKA“ abrechnen.
Für zwei weitere DiGA können ausgewählte Fachgruppen die Pauschale 86700 abrechnen
Fachpsychotherapeuten
Der Bewertungsausschuss hat die Aufnahme der Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie in den EBM beschlossen. Die Fachgruppe kann somit ab April die Grundpauschalen 23210 bis 23212 mit den entsprechenden Zuschlägen abrechnen. Zudem wurden weitere Anpassungen im EBM für die Berufsgruppe der Fachpsychotherapeuten festgelegt.
Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie werden in den EBM aufgenommen
Heilmittel
Praxen, die mit eigenem Personal physikalische Therapie wie z.B. Massagen anbieten, müssen ab dem 2. Quartal 2026 geänderte Zuzahlungen für Patienten beachten. Beträge, die die Patienten selbst für die Abgabe der o. g. Leistungen in der Arztpraxis zahlen, werden jeweils in der Honorarabrechnung unter der Bezeichnung „Abzüge für Heilmittelzuzahlung“ einbehalten und den Krankenkassen vergütet.
Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Praxis steigen
Neugeborenen-Screening
Untersuchungen zur Früherkennung eines Vitamin B12-Mangels sowie der Stoffwechselerkrankungen Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie sind ab 15. Mai Teil des Neugeborenen-Screenings. Die Vergütung der Laboruntersuchungen wurde deshalb bereits zum 1. April um 5,48 Euro erhöht. Die GOP 01724 für die Blutuntersuchungen ist jetzt mit 365 Punkten bewertet.
Erweitertes Neugeborenen-Screening: GOP 01724 wird höher vergütet