Icon für Meldungen, Rubrik "Abrechnung und Honorar"

Auf einen Blick: Das ist neu zum 2. Quartal

Was hat sich zum 2. Quartal 2026 für Vertragsärzte und -psychotherapeuten geändert? Einige wichtige Neuerungen haben wir hier zusammengetragen.

Arzneimittel

Der Bewertungsausschuss hat die Vergütung ärztlicher Leistungen für die Arzneimittel Lecanemab (Leqembi)  und Inavolisib (Itovebi) geregelt. Die Anpassungen im EBM sind zum 1. April in Kraft getreten. 

Vergütung geregelt: Für die Arzneimittel Leqembi und Itovebi wird der EBM angepasst

 

Biologika

Seit dem 1. April sind Apotheken dazu verpflichtet, auch Biologika-Fertigarzneimittel bei preisgünstigen Alternativen auszutauschen. Die Grundlage bildet der neue Paragraph 40c der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Der Austausch bedarf keiner Rücksprache mit der verordnenden Praxis. 

Apotheken sind zum Austausch von Biologika-Fertigarzneimitteln verpflichtet


DiGA

Für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „Kranus Mictera“ wurde zum 1. April 2026 die GOP 01482 in den EBM aufgenommen (64 Punkte / 8,15 Euro). Sie ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.  

Neue GOP für DiGA „Kranus Mictera“ – „Mindable: Soziale Phobie“ ins Verzeichnis aufgenommen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat in das Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen die DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“ und „INKA“ aufgenommen. Seit dem 1. April können ausgewählte ärztliche Fachgruppen die Pauschale 86700 für die DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“ und „INKA“ abrechnen.

Für zwei weitere DiGA können ausgewählte Fachgruppen die Pauschale 86700 abrechnen

 

Fachpsychotherapeuten

Der Bewertungsausschuss hat die Aufnahme der Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie in den EBM beschlossen. Die Fachgruppe kann somit ab April die Grundpauschalen 23210 bis 23212 mit den entsprechenden Zuschlägen abrechnen. Zudem wurden weitere Anpassungen im EBM für die Berufsgruppe der Fachpsychotherapeuten festgelegt.    

Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie werden in den EBM aufgenommen

 

Heilmittel

Praxen, die mit eigenem Personal physikalische Therapie wie z.B. Massagen anbieten, müssen ab dem 2. Quartal 2026 geänderte Zuzahlungen für Patienten beachten. Beträge, die die Patienten selbst für die Abgabe der o. g. Leistungen in der Arztpraxis zahlen, werden jeweils in der Honorarabrechnung unter der Bezeichnung „Abzüge für Heilmittelzuzahlung“ einbehalten und den Krankenkassen vergütet.   

Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Praxis steigen


Neugeborenen-Screening

Untersuchungen zur Früherkennung eines Vitamin B12-Mangels sowie der Stoffwechselerkrankungen Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie sind ab 15. Mai Teil des Neugeborenen-Screenings. Die Vergütung der Laboruntersuchungen wurde deshalb bereits zum 1. April um 5,48 Euro erhöht. Die GOP 01724 für die Blutuntersuchungen ist jetzt mit 365 Punkten bewertet.   

Erweitertes Neugeborenen-Screening: GOP 01724 wird höher vergütet

 

#Abrechnung / Honorar