Elektronische Patientenakte (ePA)

Was Sie jetzt dazu wissen müssen.

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Gut informiert – Nachrichten von der KV Bremen

Verschiedene Verbandmittel dürfen nach jetzigen Stand ab dem 2. Dezember 2024 nicht auf einem Kassenrezept verordnet werden. Hierunter fallen z.B. etliche mit antimikrobiellen Substanzen behandelte Produkte zur Wundbehandlung sowie Verbandmittel in nicht-formstabiler Zubereitung (z.B. "Hydro-Gel"). Ob es hier zu einer rechtlichen Lösung kommt, ist derzeit unklar.

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Zum 1. Januar 2025 wird der Anhang 2 zum EBM an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) Version 2025 angepasst. Dabei werden OPS-Kodes neu in den Anhang 2 aufgenommen, Kodes gestrichen sowie einzelne OPS-Bezeichnungen redaktionell geändert.

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Rückwirkend ab 1. Oktober können Ärzte die RSV-Prophylaxe bei Säuglingen auch dann berechnen, wenn sie die Beratung zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt und abgerechnet haben.

 

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Am Mittwoch, 18. Dezember, findet in der KV Bremen ein Brandschutz-Seminar für Arztpraxen statt. Eingeladen sind Brandschutzbeauftrage der Praxen und weitere Interessierte.

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Sich über die elektronische Patientenakte (ePA) informieren und gleichzeitig Fortbildungspunkte sammeln – das können Ärzte und Psychotherapeuten ab sofort im Fortbildungsportal der KBV. Die Fortbildung ist kostenfrei und ergänzt die für den Januar geplanten Infoveranstaltungen der KV Bremen.

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