Die Bremische Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 25. Februar die Gelegenheit verpasst, ein klares Zeichen für den Schutz von Beschäftigten im Gesundheitswesen zu setzen. Ein entsprechender Antrag der FDP wurde nicht angenommen und stattdessen an die Gesundheitsdeputation verwiesen.
Für die Indikationsimpfung gegen Herpes Zoster gilt jetzt die neue Altersgrenze von 18 Jahren (bislang ab 50 möglich). Außerdem gibt es bei der Schutzimpfung Meningokokken eine neue Ziffer.
Zur Teilnahme an diversen Verträge und Richtlinien ist der Nachweis von Fortbildungen verpflichtend. Bitte denken Sie auch in diesem Jahr an die Übermittlung Ihrer Fortbildungsnachweise an die KV Bremen.
Aktuell werden Praxen bereits zur vorzeitigen Bestellung von Covid-19-Impfstoffen für die Saison 2026/2027 aufgefordert. Bitte nehmen Sie keine Vorbestellungen für künftige Saisonzeiten vor, das sich das Bestellmanagement noch ändert.
Praxen, die mit eigenem Personal physikalische Therapie wie z.B. Massagen anbieten, müssen ab dem 2. Quartal 2026 geänderte Zuzahlungen für Patienten beachten.