Außerklinische Intensivpflege
Die Folgeverordnung von außerklinischer Intensivpflege ist unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Videosprechstunde möglich. Hierfür hat der Bewertungsausschuss den Einheitlichen Bewertungsmaßstab zum 1. Juli 2026 angepasst.
Alzheimer-Medikamente
Das Medikament Donanemab mit dem Handelsnamen Kisunla kann Erwachsenen mit früher Alzheimer-Erkrankung verabreicht werden, bei denen eine Amyloid-Beta-Pathologie festgestellt wurde und die nicht homozygot sind für das ApoE ε4-Allel. Für die Infusionstherapie mit Donanemab kann ab sofort die neue GOP 02103 (Bewertung: 147 Punkte / 18,73 Euro) abgerechnet werden.
Vergütung für neues Alzheimer-Medikament Donanemab geregelt
DiGA
Für den Einsatz der digitalen Gesundheitsanwendung „Axia“ wurden zum 1. Juli die zwei neuen GOP 01483 und GOP 30782 in den EBM aufgenommen (Bewertung: 64 Punkte / 8,15 Euro). Damit wird der ärztliche Aufwand für die Verlaufskontrolle, Individualisierung und Auswertung vergütet, der bei der digitalen Gesundheitsanwendung entsteht. Die App kann die Therapie von Patientinnen und Patienten mit axialer Spondyloarthritis unterstützen.
Liposuktion
Bei Patientinnen mit Lipödem kann eine Liposuktion ab sofort unabhängig vom Schweregrad-Stadium erfolgen. Der Bewertungsausschuss hat hierfür den EBM zum 1. Juli angepasst. Für eine Liposuktion bei Lipödem an Unterschenkel, Unterarm, Oberarm und Ellenbogen rechnen Ärzte ab 1. Juli die neue GOP 31095 ab. Für Eingriffe an Oberschenkel und Knie gilt die bestehende GOP 31096.
Liposuktion bei Lipödem ist auch im Stadium I und II ab Juli EBM-Leistung
Gesetzliche Unfallversicherung
Die Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung wurde überarbeitet. Die Neuerungen betreffen vornehmlich die Grundleistungen. Außerdem gibt es einen neuen Abschnitt für Arthroskopien. Zudem wurden wieder die Gebühren angehoben. Die Änderungen sind zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten.
Gebührenordnung der gesetzlichen Unfallversicherung wurde umfassend überarbeitet
Gerinnungshemmervertrag
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat den Gerinnungshemmervertrag nach §140a SGB V zum 30. Juni 2026 gekündigt. Die mit dem Vertrag vereinbarten Leistungen (GOP 99435 bis 99437) können daher für die Zeit ab 1. Juli 2026 für Patienten der AOK Bremen/Bremerhaven nicht mehr abgerechnet werden.
AOK Bremen/Bremerhaven kündigt den Gerinnungshemmervertrag
Heilberufs- und Praxisausweise
Die Frist für den Austausch von Heilberufs- und Praxisausweisen im Zuge der Umstellung auf das neue Verschlüsselungsverfahren in der TI ist abgelaufen. Seit 1. Juli benötigen Ärzte und Psychotherapeuten zwingend einen Ausweis, der das neue ECC-Verfahren unterstützt. Alle nicht getauschten Ausweise wurden durch die Anbieter gesperrt und sind nicht mehr funktionsfähig!
Frist für Austausch von Arzt- und Praxisausweisen verlängert – Kein Aufschub für ältere Konnektoren
Sonderlinsen bei Kataraktoperationen
Für den Mehraufwand bei der Implantation einer Sonderlinse auf Wunsch des Patienten dürfen Augenärzte für bestimmte Leistungen keine Privatrechnung mehr ausstellen. Dies betrifft den Eingriff sowie die postoperative Überwachung und Behandlung.
Sonderlinsen bei Katarakt-OPs: Privatrechnung für Mehraufwand nicht mehr möglich
Versorgungspauschale
Ab dem 1. Juli 2026 wird die Versorgungspauschale für bekannte, chronisch erkrankte Patienten von Hausärzten über die GOP 03100 abgerechnet. Die wichtigsten Abrechnungsdetails und Anspruchskriterien lesen Siehier:
Neue Versorgungspauschale für Hausarztpraxen: Das sind die Kriterien und so wird abgerechnet
Vertrag „Gesunde Kindheit in Bremen“
Zum 1. Juli 2026 wird der Rahmenvertrag „Gesunde Kindheit in Bremen“ mit der IKK gesund plus um drei neue Module erweitert. Folgende neue Module wurden mit der IKK gesund plus zum 1. Juli 2026 vereinbart: Vorsorgeuntersuchung „BabystartPlus“ (Modul 2) Orthopädische Vorsorgeuntersuchung (Modul 4) Mädchen Check-In Plus – Deine Erstberatung beim Frauenarzt (Modul 6)
IKK-Vertrag „Gesunde Kindheit in Bremen“ wird um drei neue Module erweitert
Vertrag Hallo Baby
Der Vertrag „Hallo Baby“ bekommt weiteren Zuwachs. Zum 1. Juli 2026 tritt die BMW BKK bei. Auch am Vertrag „Mädchensprechstunde-M1“ nehmen weitere Krankenkassen teil. Bereits zum 1. Januar 2026 sind die Bahn BKK und die Bergische Krankenkasse beigetreten.
Bei den Verträgen "Hallo Baby" und "Mädchensprechstunde" nehmen weitere Kassen teil