Auf einen Blick: Das ist neu zum 1. Juli

Was hat sich zum 1. Juli 2024 für Vertragsärzte und -psychotherapeuten geändert? Einige wichtige Neuerungen haben wir hier zusammengetragen.

Covid-19-Impfung

Praxen müssen nicht mehr wöchentlich ihre tagesbezogenen COVID-19-Impfdaten übermitteln. Die Dokumentation erfolgt wie bei anderen Impfungen auch. Die Regelungen zur Abrechnung über Pseudoziffern und unter Angabe der Chargennummer bleiben bestehen. 

 

Companion Diagnostik

Zum 1. Juli 2024 werden für das Arzneimittel Orserdu als Monotherapie zwei neue GOP in den Abschnitt 19.4.4 EBM aufgenommen. Das Medikament Orserdu wurde 2023 zur Behandlung von Brustkrebs für den deutschen Markt zugelassen. Hintergrund für die Aufnahme der neuen Leistungen in den EBM ist, dass die Fachinformationen zum Medikament ärztliche Leistungen vorsehen, die noch nicht im EBM enthalten sind.

Companion Diagnostik: Für das Arzneimittel Orserdu werden zwei neue GOP aufgenommen

 

DiGA

Ärztliche Tätigkeiten bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen hat, werden ab 1. Juli 2024 etwas 
höher vergütet.

Höhere Vergütung von ärztlichen Tätigkeiten bei vorläufigen DiGA

 

EBM

Durch die Anpassung des Mammographie-Screening-Programms zum 1. Juli 2024 wird auch der EBM angepasst. Somit können ab diesem Datum alle Ärzte, die am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen, auch bei Frauen zwischen 70 und 75 Jahren die GOP des Abschnitts 1.7.3.1 EBM abrechnen.

Mammographie-Screening: EBM wird zum 1. Juli angepasst

 

Häusliche Krankenpflege 

Für die häusliche Krankenpflege können Ärzte ab 1. Juli eine „Blankoverordnung“ ausstellen. Hierzu wurde das Verordnungsformular 12 geändert. Die neue Formularversion trägt die Kennzeichnung „(7.2024)“. Alte Versionen dürfen ab dem dritten Quartal nicht mehr verwendet werden. 

Ab Juli "Blankoverordnung" für häusliche Krankenpflege möglich – Formular 12 ändert sich

 

HIV-Präexpositionsprophylaxe

Bei der HIV-Präexpositionsprophylaxe werden zum 1. Juli die fachlichen Anforderungen an eine Genehmigung vereinfacht. Die zum 1. Juli vereinbarten Änderungen betreffen die Hospitation, die Fortbildungen und die Anzahl der behandelten Personen im Zusammenhang mit dem Nachweis der fachlichen Befähigung zur HIV-PrEP gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung

 

Implantatregister

Operative Eingriffe bei Brustimplantaten sind an das neue Implantateregister Deutschland zu melden. Für die Vergütung der Meldung wurden ein Zuschlag und eine Kostenpauschale neu in den EBM aufgenommen.

Für Meldungen an das neue Implantateregister werden zwei GOP in den EBM aufgenommen

 

Kinderkrankengeld

Die ärztliche Bescheinigung eines erkrankten Kindes wurde vereinfacht. Die neue Formularversion gilt ab 1. Juli, trägt die Kennzeichnung „(7.2024)“ und wird im DIN-A5-Format zur Verfügung gestellt. Alte Versionen dürfen ab dem dritten Quartal nicht mehr verwendet werden. Die Vereinfachungen betreffen ärztliche Angaben, aber auch den Antrag der Betreuungsperson.

Für das Kinderkrankengeld gelten ab 1. Juli neue Vordrucke

 

Krankengeld

Die ärztliche Bescheinigung eines erkrankten Kindes kann über den 30. Juni 2024 hinaus von Praxen telefonisch ausgestellt werden. Die KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine dauerhafte Regelung in Paragraf 31a Bundesmantelvertrag-Ärzte verständigt. 

 

Mammographie

Ab 1. Juli 2024 können auch Frauen im Alter zwischen 70 und 75 Jahren das qualitätsgesicherte Mammographie-Screening-Programm alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Die Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm war bisher auf Frauen zwischen 50 und 69 Jahren begrenzt. 

Obere Altersgrenze für Mammographie-Screening wird ab 1. Juli angehoben

 

Neue Genehmigung

Für die PSMA-Positronenemissionstomographie zur Indikationsstellung einer Therapie mit dem Arzneimittel Pluvicto benötigen Ärztinnen und Ärzte ab 1. Juli eine Genehmigung nach der aktualisierten Qualitätssicherungsvereinbarung Positronenemissionstomographie / Computertomographie.

 

Psychotherapie

Ab dem 1. Juli steht für die ambulante psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen auch die Systemische Therapie als Kassenleistung zur Verfügung.

Psychotherapie: Systemische Therapie ab 1. Juli auch für Kinder und Jugendliche als Kassenleistung

 

Psychotherapie-Vereinbarung

Die Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche wird zum 1. Juli 2024 in die Psychotherapie-Vereinbarung aufgenommen. Die Anpassungen des EBM stehen noch aus.

Mehrere Änderungen in der Psychotherapie-Vereinbarung

 

Selektivverträge

Ab 1. Juli werden zwei weitere Verträge in das KVHB-Vertragsportal aufgenommen. Hierbei handelt es sich um die Selektivverträge „InfomHWI“ und „Netzhautfotografie“.

Selektivverträge „InformHWI“ und „Netzhautfotografie“ werden in das KVHB-Vertragsportal aufgenommen

 

Unfallversicherung

Zum 1. Juli steigen die Gebühren der gesetzlichen Unfallversicherung um 4,22 Prozent. Die höhere Vergütung kommt Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zugute, die für die gesetzliche Unfallversicherung tätig sind. 

Höhere Gebühren und weitere Anpassungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung

 

Zweitmeinung

Vor planbaren Eingriffen für einen Hüftgelenkersatz haben gesetzlich Versicherte ab 1. Juli 2024 Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Ab 1. Oktober 2024 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen dann auch die Kosten für eine Zweitmeinung vor planbaren Eingriffen an Aortenaneurysmen. 

Zweitmeinung künftig auch bei Eingriffen an Hüftgelenk und Aortenaneurysmen möglich

 

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