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Auf einen Blick: Das ist neu zum 1. Quartal

Was hat sich zum 1. Quartal 2025 für Vertragsärzte und -psychotherapeuten geändert? Einige wichtige Neuerungen haben wir hier zusammengetragen.

Abrechnung

Zum 1. Januar 2025 wurde der Zeitraum für die Kontrolluntersuchung nach einem Schwangerschaftsabbruch nach GOP 01912 auf 7 bis 21 Tage erweitert.
Kontrolluntersuchung nach Schwangerschaftsabbruch nun innerhalb von 21 Tagen möglich


Abrechnung

In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es seit dem 1. Januar 2025 eine Reihe neuer Leistungen. So werden zahlreiche ärztliche Bescheinigungen vergütet. Auch das Ausstellen von Verordnungen können Ärzte abrechnen.
GOÄ erweitert: Einige neue Leistungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung


Allergologie

Die Bewertung der GOP 40350 (Allergologiediagnostik I) wird zum 1. Januar 2025 von 16,14 Euro auf 21,58 Euro erhöht. Auch die Bewertung der GOP 40681 (Kostenpauschale für Riboflavin im Zusammenhang mit der GOP 31364) wird zum 1. Januar 2025 angehoben - von 92,53 Euro auf 117,81 Euro - und weiterhin extrabudgetär vergütet.
Kostenpauschalen für Epikutan-Testung und für Riboflavin steigen zum 1. Januar

 

Dialyse

Ärzte erhalten für erstmalige Heimdialysebehandlungen seit dem 1. Januar 2025 einen Zuschlag für Patienten ab 18 Jahren. Zudem wurden die Bewertungen aller Dialysekostenpauschalen zum 1. Januar angehoben. Neu ist außerdem ein Zuschlag für Nachtdialysen.
Heimdialysen werden ab Januar 2025 stärker gefördert

 

DiGA

Zum 1. Januar wurde die Vergütung der GOP 86700 für vorläufig aufgenommene digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von 7,64 Euro auf 7,93 Euro erhöht.
Höhere Vergütung für vorläufige digitale Gesundheitsanwendungen 

 

EBM

Zum 1. Januar 2025 wird der Anhang 2 zum EBM an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) Version 2025 angepasst. Dabei werden OPS-Kodes neu in den Anhang 2 aufgenommen, Kodes gestrichen sowie OPS-Bezeichnungen redaktionell geändert.
Anhang 2 zum EBM mit OPS-Kodes wird zum 1. Januar aktualisiert

 

EBM

Für die Versorgung von Patienten mit Long COVID oder einem Verdacht auf Long COVID werden zum 1. Januar mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Der neue Abschnitt 37.8 im EBM umfasst fünf Gebührenordnungspositionen (GOP), unter anderem für ein Basis-Assessment und für Fallbesprechungen. Alle Leistungen werden zunächst extrabudgetär vergütet.
Neue EBM-Leistungen für Patienten mit Verdacht auf Long COVID

 

EBM

Zum 1. Januar 2025 wurde das Erweiterte Neugeborenen-Screening im Abschnitt 1.7.1 EBM angepasst. Unter anderem wurde die Abklärungsdiagnostik für die Zielerkrankung Adrenogenitales Syndrom sowie das Trackingverfahren in die Richtlinie aufgenommen und deswegen die Vergütung für die Diagnostik im EBM angehoben.
Zum 1. Januar: Neue EBM-Leistungen im Neugeborenen-Screening

 

EBM

Zum 1. Januar 2025 wurde der Wirkstoff Etrasimod (Handelsname Velsipity) im erforderlichen Leistungsinhalt der GOP 01543 bis 01545 „Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unmittelbar nach der Gabe eines Arzneimittels“ ergänzt.
EBM-Anpassungen für das Medikament Velsipity

 

EBM

Die Computertomographie-Koronarangiographie bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit ist seit 1. Januar eine EBM-Leistung. Zur Abrechnung der neuen Untersuchung werden zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen (Abschnitt 34.3.7).
CT-Koronarangiographie bei chronischer koronarer Herzerkrankung seit 1. Januar im EBM

 

In-Vitro-Diagnostik

Zum 1. Januar 2025 werden für die In-Vitro-Diagnostik neue Kostenpauschalen in den Abschnitt 40.3 EBM aufgenommen und Anpassungen des laborärztlichen Honorars vorgenommen.
Neue Kostenpauschalen für In-vitro-Diagnostik und Anpassung des laborärztlichen Honorars

 

Implantateregister

Seit 1. Januar 2025 müssen nun auch die implantatbezogenen Maßnahmen mit Endoprothesen an Hüft- und/oder Kniegelenken an das Implantatregister Deutschland gemeldet werden. Dazu hat der Bewertungsausschuss (BA) die Abrechnung und Vergütung geregelt.
Für die Meldung an das Implantateregister Deutschland gibt es eine neue GOP

 

Reha-Verordnung

Die GOP 01611 (315 Punkte / 37,59 Euro) wird zum 1. Januar 2025 wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt. Grund dafür ist, dass die Empfehlung zur extrabudgetären Vergütung der Verordnung von medizinischer Rehabilitation nach GOP 01611 nicht verlängert wird.

 

Onkologie

Die Onkologie-Vereinbarung wird zum 1. Januar angepasst. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Kostenpauschale 86520 zur oralen medikamentösen Tumortherapie.

 

Psychiatrie

Die Vergütung der sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen wurde zum 1. Januar 2025 um 3,85 Prozent angehoben. Das bedeutet eine Erhöhung der GOP 88895 von 205,10 Euro auf 213 Euro.

 

Videofallkonferenz

Die Finanzierung von Videofallkonferenzen mit Pflegefachkräften beziehungsweise Pflegekräften nach der GOP 01442 (86 Punkte / 10,26 Euro) im EBM erfolgt ab 1. Januar 2025 innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Die GOP 01442 wurden mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 in den EBM aufgenommen und zunächst außerhalb der MGV vergütet.
Finanzierung bei Videofallkonferenzen mit Pflegefachkräften/Pflegekräften wird geändert

 

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